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Freiwilliges Handwerksjahr

Du willst eine Ausbildung starten, schwankst aber noch zwischen zwei oder mehreren Berufen? Vielleicht hast du auch noch gar keine Idee, welcher Beruf für dich der richtige ist? Nach dem Freiwilligen Handwerksjahr (FHJ) weißt du es ganz sicher: Hier lernst du direkt nacheinander vier Ausbildungsberufe kennen.

Petra Gaede Fachberaterin für das Freiwillige Handwerksjahr (FHJ) Telefon 0431 666563-815 pgaede@hwk-luebeck.de

Infos für Betriebe

Triff die richtige Entscheidung für dich!

Wie soll man sich für einen Ausbildungsberuf entscheiden, wenn man den Beruf gar nicht kennt? Gute Frage. Vielen Jugendlichen fällt diese Entscheidung schwer. Und auch nach Beginn der Ausbildung bleibt immer die Frage: Hätte es einen Ausbildungsberuf gegeben, der noch besser zu mir gepasst hätte? Diese Frage stellen sich auch viele Studienzweifler. Wer überlegt, sein Studium abzubrechen, möchte Gewissheit beim zweiten Anlauf haben.

Mit dem Freiwilligen Handwerksjahr bekommst du Gewissheit. Du kannst dich in bis zu vier Berufen ausprobieren. Für je drei Monate gehst du in einen Betrieb und sammelst praktische Erfahrungen, lernst die Menschen dort kennen und bekommst ein Gespür dafür, ob du deine berufliche Zukunft dort starten möchtest. Wenn du schon während des FHJ den Betrieb zum optimalen Start findest, kannst du auch dort bleiben und anschließend in eine Ausbildung starten.

Vorteile auf einen Blick

  • 4 Ausbildungsberufe in einem Jahr kennenlernen
  • Sicherheit über deine berufliche Zukunft
  • 450 Euro Aufwandsentschädigung monatlich
  • Wenn alles passt: Ausbildungsvertrag in der Tasche

Voraussetzungen

Du bist offen, neugierig und hast Lust, dich auf neue Situationen einstellen? Du bist in der Lage, dich über die unterschiedlichen Handwerksberufe zu informieren? Du findest in deiner Region Betriebe, die deine Wunschberufe ausbilden? Du hast deine Bewerbungsunterlagen fertig erstellt? Dann bist du im FHJ genau richtig. Wir freuen uns auf dich!

Vorbereitungen

Um erfolgreich in dein FHJ zu starten, bedarf es einiger Vorbereitung. Wenn du hierzu Fragen hast, kannst du dich jederzeit bei uns melden.

  • Überlege dir, wann du ins FHJ starten möchtest.
  • Überlege dir, welche vier Ausbildungsberufe du kennenlernen möchtest. Eine Übersicht über alle Handwerksberufe findest du im Berufemagazin Handfest. Detailliertere Infos zu den berufen findest du auf handwerk.de
  • Finde heraus, welche Betriebe deine Wunschberufe in deiner Region anbieten. Achte bei deiner Suche darauf, dass du die Betriebe gut erreichen kannst. Im Handwerk beginnen viele Betriebe schon um 7 Uhr oder früher. Nutze für die Recherche auch unsere Lehrstellenbörse.
  • Aktualisiere deine Bewerbungsunterlagen. Du brauchst einen Lebenslauf, eine Kopie deines Schulabschlusszeugnisses und ein Motivationsschreiben für das Freiwillige Handwerksjahr. Schicke deine Bewerbungsunterlagen an anmeldungen@hwk-luebeck.de 
  • Melde dich im Online-Anmeldepool zum Freiwilligen Handwerksjahr an. Teile uns deinen Wunschtermin zum Start ins FHJ mit. Nenne uns vier Wunschberufe sowie je zwei potenzielle Betriebe dazu.

Online-Anmeldung zum FHJ

Berufsorientierung

Rahmenbedingungen

Aufwandsentschädigung
Du erhältst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro monatlich von den Betrieben überwiesen. Dieser Betrag bezieht sich auf ein Vollzeit-Praktikum und ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Versicherung
Du benötigst eine private Haftpflichtversicherung, die in der Regel bereits über deine Familie vorliegt. Solange du unter 25 Jahre alt bist, bist du in der Regel familienversichert.

Urlaub
Natürlich hast du auch einen Anspruch auf Urlaub. Dieser entspricht den Regelungen in deinen jeweiligen FHJ-Betrieben.

FAQ

Beim FHJ können Schulabgängerinnen und Schulabgänger aller Schulformen teilnehmen, die noch keine feste Berufsentscheidung getroffen haben und sich daher ausprobieren wollen. Einzige Voraussetzungen sind, dass du einen Schulabschluss einer allgemeinbildenden Schule besitzt und Lust auf ein abwechslungsreiches Jahr hast.

Interessierte mit einem ESA oder MSA können beim FHJ mitmachen. Allerdings sind Minderjährige laut dem Schulgesetz mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule berufsschulpflichtig. Das ist aber kein Ausschlusskriterium für das FHJ! Wir haben in solchen Fällen die Möglichkeit, gesonderte Absprachen zu treffen. Vereinbare einfach einen Beratungstermin mit uns und dann besprechen wir das Thema gemeinsam.

Melde dich ganz einfach mit deinen Wunschberufen und -betrieben sowie deinen Bewerbungsunterlagen über unser Formular zum FHJ an: https://eveeno.com/359677136

Wenn du Fragen hast, melde dich gerne bei Petra Gaede, der Beraterin für das FHJ.

Das FHJ kann starten, sobald du eine passende FHJ-Stelle gefunden hast. Das Projekt ist zunächst auf drei Jahre angelegt. Daher ist der letztmögliche Starttermin Juni 2026.

Ja. Du bekommst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro monatlich von den Betrieben überwiesen. Dieser Betrag bezieht sich auf ein Vollzeit-Praktikum und ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Du benötigst eine private Haftpflichtversicherung, die in der Regel bereits über deine Familie vorliegt. Solange du unter 25 Jahre alt bist, bist du in der Regel familienversichert.

Während des Freiwilligen Handwerksjahres kann das Kindergeld für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter 25 Jahren weitergezahlt werden. Maßgeblich ist, dass sich das „Kind“ für eine Ausbildung interessiert, bewirbt oder an einer entsprechenden Vorbereitung teilnimmt. Das ist beim FHJ gegeben.

Davon unabhängig kann es in Einzelfällen ggf. andere Gründe geben, die gegen eine Fortzahlung sprechen. Die Beraterinnen und Berater der Familienkasse stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Die Eltern werden gebeten, die Teilnahme an einem Freiwilligen Handwerksjahr (FHJ) zunächst formlos und schriftlich zu erklären. Um die Erklärung schnellstmöglich bei der Familienkasse Nord einzureichen, empfehlen wir Ihnen die Mitteilung online einzureichen. Wichtig ist hier die Angabe der Kindergeldnummer.

Um die Praktikumszeiten des „FHJ“ nachzuweisen, werden die Kindergeldberechtigten in regelmäßigen Abständen durch die Familienkasse aufgefordert, einen Nachweis (Kopie des Praktikumsvertrages oder eine Praktikumsbescheinigung) einzureichen. Auch dies kann unkompliziert über das Onlinetool der Familienkasse erfolgen.

Die Kindergeldberechtigten sind angehalten, jedwede Veränderung, wie zum Beispiel die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit, als auch ein möglicher Abbruch eines „FHJ“, bei der Familienkasse anzuzeigen.

Die FHJ-Betriebe werden so ausgewählt, dass sie für dich möglichst gut erreichbar sind. In Einzelfällen sind eventuell gesonderte Absprachen zu treffen.

Das FHJ erleichtert die Berufsorientierung und Entscheidung. Während des Jahres kannst du leicht mehrere Betriebe und Berufe kennenlernen, während du beim Freiwilligendienst meist nur einen Beruf und einen Betrieb kennenlernst.

Nein, du musst nicht volljährig sein. Allerdings gelten bei minderjährigen Teilnehmern andere rechtliche Bedingungen wie zum Beispiel Jugendarbeitsschutzgesetze. Diese besprechen wir mit dir individuell. Falls du noch nicht volljährig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten mit dem FHJ einverstanden sein. Des Weiteren musst du einen ESA, MSA, Fachhochschulreife oder Abitur vorweisen können.

Darüber brauchst du dir erstmal gar keine Sorgen machen. Ganz im Gegenteil: Die Betriebe freuen sich auf dich und genau deswegen machen sie beim FHJ mit. Sollte es dennoch einmal Schwierigkeiten geben, kannst du zunächst mit einer Vertrauensperson oder deinem Vorgesetzten im Betrieb sprechen. Meist können einfache Probleme dadurch schon schnell und unkompliziert gelöst werden. Und natürlich kannst du dich jederzeit auch gerne an die Handwerkskammer Lübeck wenden. Sprich am besten die Beraterinnen der Passgenauen Besetzung an oder die Fachberaterin für das FHJ Petra Gaede.

Das Projekt "Freiwilliges Handwerksjahr" wird gefördert durch das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).