Informationspflichten im geschäftlichen Alltag
Im betrieblichen Alltag sind Handwerkerinnen und Handwerker verpflichtet, Kundinnen und Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Informationen zu erteilen.
Damit sich Handwerksbetriebe entsprechend vorbereiten können, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seine Informationsschrift „Praxis Recht Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Das „Praxis Recht“ bietet einen Überblick über relevante Informationspflichten und verlinkt zu vielen Aspekten auf weiterführende Erläuterungen und Muster.
Handwerkskammer Lübeck Rechtsauskunft Kontakt zu den Mitarbeitern der Rechtsauskunft Telefon 0451 1506-195 rechtsauskunft@hwk-luebeck.de
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