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Handwerkspolitik

Das Handwerk benötigt Rahmenbedingungen, die insbesondere auch die kleineren Handwerksbetriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken. Auf politischer Ebene setzt sich die Handwerkskammer auf vielfältige Weise für die Interessen das Handwerks ein. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle handwerkspolitische Themen.

Michael Saß Wirtschaftspolitischer Referent Telefon 0451 1506-210 Mobil 0159 04390527 msass@hwk-luebeck.de

Koalitionsverhandlungen im Bund: 100 Organisationen der Wirtschaft fordern mutige und standortstärkende Reformen

Angesichts der unbefriedigenden Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen haben 100 Verbände unter Federführung der vier Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH einen deutlichen Appell an CDU, CSU und SPD gerichtet.

Während die Weltökonomie beständig wächst, verharrt Deutschland in der Rezession. Unternehmen und Betriebe geraten im Standortwettbewerb immer mehr ins Hintertreffen. Unser Land verliert an wirtschaftlicher Stärke. Stärke, die Deutschland braucht, um seinen Wohlstand, seinen sozialen Zusammenhalt und seine Sicherheit zu gewährleisten.

In den vergangenen Wochen hat sich die wirtschaftliche Lage dramatisch zugespitzt. Handelskonflikte eskalieren, die Inflation steigt, das Wachstum schwächt sich weiter ab – überall verdichten sich die Krisensignale. Inzwischen ist die Arbeitslosigkeit bei der Drei-Millionen-Marke angekommen. Die Fakten sind unbestreitbar, Deutschland steckt in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass diese Krise vor allem hausgemacht ist. Deutschland hat nicht nur ein vorübergehendes, konjunkturelles, sondern insbesondere strukturelle Probleme.

Doch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen zeigen sich von diesen Entwicklungen scheinbar unbeeindruckt. Ihre bisherigen Zwischenergebnisse sind unzureichend und tragen der sich zuspitzenden Lage in den Unternehmen und Betrieben nicht Rechnung. Was bislang vorliegt, ignoriert in vielen Bereichen die wachsenden wirtschaftlichen Herausforderungen. Eines ist klar: Schulden allein lösen keine Probleme. Ohne tiefgreifende Reformen wird es keinen nachhaltigen Aufschwung geben. Und nur durch neues wirtschaftliches Wachstum können Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert werden. Jetzt ist daher entschlossenes Handeln gefragt.

Es darf in den Koalitionsverhandlungen nicht darum gehen, wer sich symbolisch durchsetzt. Es kommt vielmehr darauf an, für unser Land die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu stellen. Vor allem in den folgenden Bereichen muss ein Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD deutlich mehr Ambition zeigen, als es bisherige Zwischenstände erwarten lassen:

  • Deutschland nimmt bei der Höhe der Steuerbelastung für Unternehmen und Betriebe mit rund 30 Prozent international eine Spitzenposition ein, was sich zu einem erheblichen Standortnachteil entwickelt hat. Die Steuerbelastung der Unternehmen und Betriebe muss spürbar reduziert werden. Ziel muss es sein, die derzeitige Steuerbelastung der Unternehmen – zumindest schrittweise – auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Prozent abzusenken.
  • Die sozialen Sicherungssysteme müssen dringend reformiert werden, um sie finanzierbar, zukunftsfest und generationengerecht zu gestalten. Für die Unternehmen und insbesondere lohnintensive Betriebe bedeuten steigende Beitragssätze ein Mehr an Belastung und eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei den Beschäftigten führen sie zu weniger Netto vom Brutto.
  • Der deutsche Staat muss schneller und effizienter werden. Die künftigen Koalitionspartner müssen dem Abbau von Bürokratielasten für die Wirtschaft höchste Priorität einräumen. Berichts- und Dokumentationspflichten müssen systematisch abgebaut werden. Auch zeitrau-bende und umständliche Planungs- und Genehmigungsverfahren verhindern Investitionen und bremsen Innovationen in der Wirtschaft. Sämtliche Verfahren müssen über alle Fachgesetze hinweg vereinfacht und verkürzt werden.
  • Hohe Energiekosten sind zu einem wesentlichen Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirt-schaft geworden. Der Standort Deutschland braucht daher wieder international konkurrenzfähige Energiepreise (Strom, Gas, Wasserstoff) und mehr Versorgungssicherheit. Neben kurzfristigen Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Energieverbraucher sind zudem massive strukturelle Reformen zwingend notwendig, um die Energiekosten dauerhaft zu senken.

Nur wirtschaftliches Wachstum sichert Arbeitsplätze und den sozialen Zusammenhalt. CDU, CSU und SPD müssen sich jetzt für wirksame, strukturelle Reformen entscheiden. Der Standort Deutschland muss dringend wieder attraktiver werden – für Investitionen, für Innovationen und für all jene, die mit unternehmerischem Mut Verantwortung übernehmen. Es muss sich lohnen, in diesem Land ein Unternehmen zu führen. Wenn die künftige Bundesregierung das nicht schnell und konsequent ermöglicht, wird sich der wirtschaftliche Abschwung in den kommenden Jahren nicht mehr aufhalten lassen.

Masterplan Berufliche Bildung 

Der Masterplan Berufliche Bildung zur Schulentwicklungsplanung in Schleswig-Holstein hat das Ziel, die Berufsbildung nachhaltig zu stärken und den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen. Angesichts der dynamischen Veränderungen durch Dekarbonisierung, Klimawandel, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind berufliche Schulen und die Duale Ausbildung von zentraler Bedeutung. Der Masterplan zielt darauf ab, die 35 Berufsbildenden Schulen und die 250 angebotenen Berufe zukunftsfähig zu machen, indem Standorte erhalten, aber auch zusammengelegt, die Unterrichtsqualität durch Profilbildung verbessert und digitale Lernformen weiterentwickelt werden. Da die Verfügbarkeit von Lehrkräften entscheidend für den Erfolg ist, werden durch den Masterplan auch die Rahmenbedingungen geschaffen, um eine angemessene Beschulung in ganz Schleswig-Holstein zu gewährleisten.

Dieser Plan führt zu Veränderungen bei den Zuständigkeiten der Berufsschulen. Das bedeutet, dass einige Ausbildungsberufe, im Handwerk vor allem die Metalltechnik und Nahrungsmittelberufe betreffend, an neue Stand- und Lernorte verlagert werden. Für alle Ausbildungsberufe finden Sie eine Übersicht auf Seite 17.

Wichtig: Bei Ausbildungsberufen, bei denen ab 01. August der Masterplan greift, gibt es eine Besonderheit. Ausbildungsverhältnisse in diesen Berufen, die bereits seit 2023 und 2024 bestehen, können an den bisherigen Berufsschulen beendet werden. Damit soll Verlässlichkeit für die Lehrlinge und Betriebe garantiert werden. 

Fragen zum Masterplan Berufliche Bildung

Christian Maack Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Telefon 0451 1506-200 cmaack@hwk-luebeck.de

Download pdf Masterplan Berufliche Bildung (1,19 MB)

Januar 2025: Wahlcheck des Handwerks zur Bundestagswahl

Seit Ende Dezember steht der Termin der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 fest. Bei dieser Wahl werden die Weichen für die künftige Ausrichtung der Bundespolitik gestellt, insbesondere auch in der Wirtschaftspolitik.

Aus Sicht des Handwerks braucht der Standort Deutschland einen Neustart. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu in Abstimmung mit allen Handwerkskammern und Zentralfachverbänden einen Wahlcheck unter dem Motto „25 für 25“ formuliert. Darin sind die Erwartungen des Handwerks an die Politik für die kommende Legislaturperiode in 25 kompakten Punkten zusammengefasst, die Sie hier sowie auf der ZDH-Website finden.

Die Handwerksorganisation in Schleswig-Holstein wird unmittelbar nach der Bundestagswahl mit den für unser Bundesland neu- und wiedergewählten Abgeordneten Kontakt aufnehmen und zeitnahe Gespräche zu den für das Handwerk wichtigen bundespolitischen Themen vereinbaren.

September 2024: Handwerk lehnt differenzierte Grundsteuer-Hebesätze ab

Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein und Handwerk Schleswig-Holstein e.V. haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung differenzierender Hebesätze in der Grundsteuer abgelehnt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden in Schleswig-Holstein ab 2025 unterschiedliche Hebesätze auf Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke anwenden können. Dies soll den Kommunen neuen Freiraum bei der Ausschöpfung der ihnen zur Verfügung stehenden Steuerquellen geben. Als mögliches Ziel wird auch die Förderung des Wohnens genannt, was zu einer Begrenzung der Grundsteuerlast von Wohngebäuden und einer stärkeren Erhöhung der Grundsteuer für Gewerbegrundtücke führen könnte. Daher befürchtet das Handwerk, dass eine Hebesatzdifferenzierung mittelfristig zu einem stärkeren Anstieg der Grundsteuerbelastung von gewerblich genutzten Immobilien führen und die Grundsteuer sich in Schleswig-Holstein faktisch zu einer zweiten Gewerbesteuer entwickeln könnte. Die Handwerksorganisation hat ihre Bedenken in einer schriftlichen Stellungnahme sowie in einer mündlichen Anhörung des Finanzausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 5. September 2024 geltend gemacht.

Juni 2024: Praktikumsprämie im Handwerk

Schleswig-Holstein führt eine Prämie für Praktika in Handwerksbetrieben ein. Schülerinnen und Schüler sollen damit in ihrer beruflichen Orientierung unterstützt werden. Die Handwerkskammern im Land begrüßen die Initiative als Instrument der Nachwuchs- und Fachkräftesicherung im Handwerk. Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein können ab sofort eine Prämie erhalten, wenn sie in der Ferienzeit ein Praktikum in einem ausbildungsberechtigten Handwerksbetrieb absolvieren. Das Land Schleswig-Holstein stellt dafür Mittel aus dem Landeshaushalt bereit. Wer mindestens 15 Jahre alt ist und eine allgemeinbildende Schule in Schleswig-Holstein besucht, erhält pro Praktikumswoche eine Prämie von 120 Euro. Die Handwerkskammern im Land begrüßen die Initiative des Landes sehr. Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein: „Die große Fachkräftelücke im Handwerk lässt sich nur schließen, wenn wir ausreichend junge Menschen für eine Ausbildung mobilisieren und sie von den vielfältigen Möglichkeiten im Handwerk überzeugen. Gerade Praktika sind dafür hervorragend geeignet. Sie ermöglichen Jugendlichen Einblicke in Berufe und sind häufig die Eintrittskarte in eine Ausbildung.“

Juni 2024: Studie - Sport hat auch für das Handwerk große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung

Der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV), die IHK Schleswig-Holstein und die Handwerkskammer Schleswig-Holstein haben gemeinsam eine Studie zum „Wert des Sports im Sportland Schleswig-Holstein“ vorgestellt. Die vom Institut für Sportwissenschaft der CAU Kiel erstellte Untersuchung verdeutlicht die Bedeutung des Sports in Schleswig-Holstein:              

  • Mehr als 7 Mrd. Euro Umsatz des Sportsektors
  • 51.460 sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige
  • über 236.000 ehrenamtlich Engagierte in den Sportvereinen des Landes
  • rund 237 Mio. Euro Steuereinnahmen durch den Sport
  • 1,5 Mrd. Euro Einsparpotenzial bei direkten und indirekten Gesundheitskosten durch Sport/Prävention

Auch viele Handwerksbetriebe erzielen Umsätze im Zusammenhang mit Sport. Einige Beispiele: Betriebe der Bau- und Ausbauhandwerke wirken bei der Errichtung oder der Unterhaltung von Sportstätten mit. Bäckereien versorgen bei Sportveranstaltungen das Publikum. Gebäudereiniger säubern Sportstätten. Bootsbauer und Segelmacher produzieren überwiegend für den Freizeitsport. Auch darüber hinaus gibt es Wechselwirkungen zwischen Sport und Handwerk: Viele Inhaber*innen und Beschäftige von Handwerksbetrieben engagieren sich ehrenamtlich in Sportvereinen. Oft unterstützen Betriebe die Sportvereine als Sponsoren. Der Sport stärkt also das gesellschaftliche Miteinander und die Wirtschaftsstruktur.

April 2024: Ab Juli Handwerkerausnahme von Lkw-Maut für Fahrzeuge von 3,5 bis 7,5 t

Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen in die Lkw-Maut einbezogen. Es ist der Handwerksorganisation jedoch gelungen, eine Handwerkerausnahme von dieser allgemeinen Mautpflicht zu erreichen. Für die Anwendung der Handwerkerausnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: (1) Der Betrieb übt ein Gewerbe aus, das in der vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlichten Liste der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des Bundesfernstraßenmautgesetztes enthalten ist. (2) Der Handwerksbetrieb ist als Halter im Fahrzeugschein eingetragen. (3) Das Fahrzeug wird von Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und transportiert: Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder handwerklich gefertigte Güter, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Die Handwerkerausnahme ist also keine generelle, sondern eine fahrtbezogene Mautbefreiung. Bei Mautkontrollen ist nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweise eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen. Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge im Gewichtsbereich von über 3,5 bis 7,5 Tonnen freiwillig bei Toll Collect melden, um die Wahrscheinlichkeit künftiger Mautkontrollen zu minimieren. Auf der Website von Toll Collect finden Sie auch weitere umfassende Informationen zur Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen sowie zur Handwerkerausnahme. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert auf seiner Website ebenfalls ausführlich über die Regelungen zur Maut.

April 2024: Wachstumschancengesetz mit degressiver Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude beschlossen

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern kann damit endlich die beim Wohnungsbaugipfel der Bundesregierung im September 2023 angekündigte und nun im Wachstumschancengesetz geregelte degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Kraft treten. Für Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind, kann dabei statt einer linearen AfA eine degressive AfA in Höhe von 5 Prozent vom Restwert angesetzt werden. Die Neuregelung gilt für Gebäude, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wurde bzw. für die der Kaufvertrag in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossen wurde.

Darüber hinaus enthält das Wachstumschancengesetz eine Reihe weiterer steuerrechtlicher Verbesserungen. Beispielsweise wird der zeitliche Anwendungsbereich für die Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau ausgeweitet auf Wohnungen, für die der Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellt wird.

Diese Beschlüsse setzen wichtige, aber auch längt überfällige Impulse für die Bautätigkeit in Deutschland. Weitere geplante Maßnahmen aus dem ursprünglichen Wachstumschancen-Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden leider im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat durch die Mehrheit der Bundesländer gestrichen. Dies betrifft insbesondere die lang angekündigte Investitionsprämie für Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Erhöhung der Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Die Handwerksorganisation setzt sich dafür ein, dass jetzt schnellstmöglich ein neues Wachstumspaket auf den Weg gebracht wird, das weitere Entlastungen und Investitionsanreize für Handwerk und Mittelstand enthält.

April 2024: Europawahl am 9. Juni 2024 – Positionen des Handwerks

Am 9. Juni 2024 wird das Europäischen Parlament für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 gewählt. Es steht außer Frage, dass in diesem Zeitraum auf der europäischen Ebene wieder wichtige Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Handwerk und Mittelstand in Deutschland auswirken.

Einerseits gilt es, die zentralen europäischen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zu bewahren. Handwerksbetriebe profitieren ebenso wie alle Bürgerinnen und Bürger von offenen Grenzen, Personenfreizügigkeit, freiem Warenverkehr, der gegenseitigen Anerkennung von Standards und der gemeinsamen Währung im Euroraum. Es wäre sicherlich nicht wachstumsförderlich, wenn diese Errungenschaften zurückgedreht würden. Die Entwicklung in Großbritannien nach dem Brexit bietet hierfür ein gutes Anschauungsbeispiel. Andererseits ist die EU inzwischen im Bereich der Gesetzgebung mindestens so aktiv wie die nationale Ebene und neigt dabei immer stärker zu einer kleinteiligen Regulierung, die auch Handwerksbetriebe mit vermeidbarer Bürokratie und unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten belastet. Hier muss dringend gegengesteuert und Bürokratie spürbar reduziert werden.

Politisch werden hierfür am 9. Juni 2024 die Weichen gestellt. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Zukunft Europas mit Ihrer Stimme mitzugestalten. Das deutsche Handwerk hat seine Leitlinien und Forderungen zur Europawahl in einer Broschüre mit dem Titel „Europas Zukunft mit dem Handwerk meistern“ formuliert.