Foto: Artem Varnitsin/adobe.stock.com

Handwerkspolitik

Das Handwerk benötigt Rahmenbedingungen, die insbesondere auch die kleineren Handwerksbetriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken. Auf politischer Ebene setzt sich die Handwerkskammer auf vielfältige Weise für die Interessen das Handwerks ein. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle handwerkspolitische Themen.

Michael Saß Wirtschaftspolitischer Referent Telefon 0451 1506-210 Mobil 0159 04390527 msass@hwk-luebeck.de

September 2024: Handwerk lehnt differenzierte Grundsteuer-Hebesätze ab

Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein und Handwerk Schleswig-Holstein e.V. haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung differenzierender Hebesätze in der Grundsteuer abgelehnt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden in Schleswig-Holstein ab 2025 unterschiedliche Hebesätze auf Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke anwenden können. Dies soll den Kommunen neuen Freiraum bei der Ausschöpfung der ihnen zur Verfügung stehenden Steuerquellen geben. Als mögliches Ziel wird auch die Förderung des Wohnens genannt, was zu einer Begrenzung der Grundsteuerlast von Wohngebäuden und einer stärkeren Erhöhung der Grundsteuer für Gewerbegrundtücke führen könnte. Daher befürchtet das Handwerk, dass eine Hebesatzdifferenzierung mittelfristig zu einem stärkeren Anstieg der Grundsteuerbelastung von gewerblich genutzten Immobilien führen und die Grundsteuer sich in Schleswig-Holstein faktisch zu einer zweiten Gewerbesteuer entwickeln könnte. Die Handwerksorganisation hat ihre Bedenken in einer schriftlichen Stellungnahme sowie in einer mündlichen Anhörung des Finanzausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 5. September 2024 geltend gemacht.

Juni 2024: Praktikumsprämie im Handwerk

Schleswig-Holstein führt eine Prämie für Praktika in Handwerksbetrieben ein. Schülerinnen und Schüler sollen damit in ihrer beruflichen Orientierung unterstützt werden. Die Handwerkskammern im Land begrüßen die Initiative als Instrument der Nachwuchs- und Fachkräftesicherung im Handwerk. Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein können ab sofort eine Prämie erhalten, wenn sie in der Ferienzeit ein Praktikum in einem ausbildungsberechtigten Handwerksbetrieb absolvieren. Das Land Schleswig-Holstein stellt dafür Mittel aus dem Landeshaushalt bereit. Wer mindestens 15 Jahre alt ist und eine allgemeinbildende Schule in Schleswig-Holstein besucht, erhält pro Praktikumswoche eine Prämie von 120 Euro. Die Handwerkskammern im Land begrüßen die Initiative des Landes sehr. Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein: „Die große Fachkräftelücke im Handwerk lässt sich nur schließen, wenn wir ausreichend junge Menschen für eine Ausbildung mobilisieren und sie von den vielfältigen Möglichkeiten im Handwerk überzeugen. Gerade Praktika sind dafür hervorragend geeignet. Sie ermöglichen Jugendlichen Einblicke in Berufe und sind häufig die Eintrittskarte in eine Ausbildung.“

Juni 2024: Studie - Sport hat auch für das Handwerk große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung

Der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV), die IHK Schleswig-Holstein und die Handwerkskammer Schleswig-Holstein haben gemeinsam eine Studie zum „Wert des Sports im Sportland Schleswig-Holstein“ vorgestellt. Die vom Institut für Sportwissenschaft der CAU Kiel erstellte Untersuchung verdeutlicht die Bedeutung des Sports in Schleswig-Holstein:              

  • Mehr als 7 Mrd. Euro Umsatz des Sportsektors
  • 51.460 sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige
  • über 236.000 ehrenamtlich Engagierte in den Sportvereinen des Landes
  • rund 237 Mio. Euro Steuereinnahmen durch den Sport
  • 1,5 Mrd. Euro Einsparpotenzial bei direkten und indirekten Gesundheitskosten durch Sport/Prävention

Auch viele Handwerksbetriebe erzielen Umsätze im Zusammenhang mit Sport. Einige Beispiele: Betriebe der Bau- und Ausbauhandwerke wirken bei der Errichtung oder der Unterhaltung von Sportstätten mit. Bäckereien versorgen bei Sportveranstaltungen das Publikum. Gebäudereiniger säubern Sportstätten. Bootsbauer und Segelmacher produzieren überwiegend für den Freizeitsport. Auch darüber hinaus gibt es Wechselwirkungen zwischen Sport und Handwerk: Viele Inhaber*innen und Beschäftige von Handwerksbetrieben engagieren sich ehrenamtlich in Sportvereinen. Oft unterstützen Betriebe die Sportvereine als Sponsoren. Der Sport stärkt also das gesellschaftliche Miteinander und die Wirtschaftsstruktur.

April 2024: Ab Juli Handwerkerausnahme von Lkw-Maut für Fahrzeuge von 3,5 bis 7,5 t

Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen in die Lkw-Maut einbezogen. Es ist der Handwerksorganisation jedoch gelungen, eine Handwerkerausnahme von dieser allgemeinen Mautpflicht zu erreichen. Für die Anwendung der Handwerkerausnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: (1) Der Betrieb übt ein Gewerbe aus, das in der vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlichten Liste der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des Bundesfernstraßenmautgesetztes enthalten ist. (2) Der Handwerksbetrieb ist als Halter im Fahrzeugschein eingetragen. (3) Das Fahrzeug wird von Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und transportiert: Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder handwerklich gefertigte Güter, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Die Handwerkerausnahme ist also keine generelle, sondern eine fahrtbezogene Mautbefreiung. Bei Mautkontrollen ist nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweise eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen. Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge im Gewichtsbereich von über 3,5 bis 7,5 Tonnen freiwillig bei Toll Collect melden, um die Wahrscheinlichkeit künftiger Mautkontrollen zu minimieren. Auf der Website von Toll Collect finden Sie auch weitere umfassende Informationen zur Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen sowie zur Handwerkerausnahme. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert auf seiner Website ebenfalls ausführlich über die Regelungen zur Maut.

April 2024: Wachstumschancengesetz mit degressiver Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude beschlossen

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern kann damit endlich die beim Wohnungsbaugipfel der Bundesregierung im September 2023 angekündigte und nun im Wachstumschancengesetz geregelte degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Kraft treten. Für Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind, kann dabei statt einer linearen AfA eine degressive AfA in Höhe von 5 Prozent vom Restwert angesetzt werden. Die Neuregelung gilt für Gebäude, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wurde bzw. für die der Kaufvertrag in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossen wurde.

Darüber hinaus enthält das Wachstumschancengesetz eine Reihe weiterer steuerrechtlicher Verbesserungen. Beispielsweise wird der zeitliche Anwendungsbereich für die Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau ausgeweitet auf Wohnungen, für die der Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellt wird.

Diese Beschlüsse setzen wichtige, aber auch längt überfällige Impulse für die Bautätigkeit in Deutschland. Weitere geplante Maßnahmen aus dem ursprünglichen Wachstumschancen-Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden leider im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat durch die Mehrheit der Bundesländer gestrichen. Dies betrifft insbesondere die lang angekündigte Investitionsprämie für Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Erhöhung der Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Die Handwerksorganisation setzt sich dafür ein, dass jetzt schnellstmöglich ein neues Wachstumspaket auf den Weg gebracht wird, das weitere Entlastungen und Investitionsanreize für Handwerk und Mittelstand enthält.

April 2024: Europawahl am 9. Juni 2024 – Positionen des Handwerks

Am 9. Juni 2024 wird das Europäischen Parlament für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 gewählt. Es steht außer Frage, dass in diesem Zeitraum auf der europäischen Ebene wieder wichtige Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Handwerk und Mittelstand in Deutschland auswirken.

Einerseits gilt es, die zentralen europäischen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zu bewahren. Handwerksbetriebe profitieren ebenso wie alle Bürgerinnen und Bürger von offenen Grenzen, Personenfreizügigkeit, freiem Warenverkehr, der gegenseitigen Anerkennung von Standards und der gemeinsamen Währung im Euroraum. Es wäre sicherlich nicht wachstumsförderlich, wenn diese Errungenschaften zurückgedreht würden. Die Entwicklung in Großbritannien nach dem Brexit bietet hierfür ein gutes Anschauungsbeispiel. Andererseits ist die EU inzwischen im Bereich der Gesetzgebung mindestens so aktiv wie die nationale Ebene und neigt dabei immer stärker zu einer kleinteiligen Regulierung, die auch Handwerksbetriebe mit vermeidbarer Bürokratie und unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten belastet. Hier muss dringend gegengesteuert und Bürokratie spürbar reduziert werden.

Politisch werden hierfür am 9. Juni 2024 die Weichen gestellt. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Zukunft Europas mit Ihrer Stimme mitzugestalten. Das deutsche Handwerk hat seine Leitlinien und Forderungen zur Europawahl in einer Broschüre mit dem Titel „Europas Zukunft mit dem Handwerk meistern“ formuliert.