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Fördermöglichkeiten

Karriere machen müssen Sie selbst – beim Antrag auf Förderung helfen wir Ihnen! Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten machen. Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf – wir erörtern mit Ihnen, welches Förderprogramm für Sie infrage kommt.

Nicole Derber Stellvertretende Leiterin, Fort- und Weiterbildung, Fortbildungszentrum Lübeck Telefon 0451 38887-719 Mobil 0159 04390545 Telefax 0451 38887-722 nderber@hwk-luebeck.de

Aufstiegs-BAföG (auch für angehende Meisterinnen und Meister)

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Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Selbstständige
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Aufstiegsfortbildungen in Teilzeit sowie Vollzeit, sofern sie einer Fortbildungsstufe oder einem Fortbildungsabschluss in der HwO zugeordnet werden können, z. B.: Servicetechniker/-innen, Meister/-innen oder Betriebswirte/-innen im Handwerk. Das "Aufstiegs-BAföG" fördert durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen sowohl die Fortbildungskosten als auch den Unterhalt des Teilnehmers bzw. der Familie. Die zinsgünstigen Darlehen werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben; Zinsart wählbar: variabel oder fest.
 

Förderung der Fortbildungskosten bei Teilzeit- und Vollzeitfortbildungen (einkommens- und vermögensunabhängig):

1. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:

  • bis zu 15.000 Euro
  • Zuschussanteil: 50 Prozent
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg: 50 Prozent
  • Darlehenserlass bei Gründung oder Übernahme mit Azubi oder Vollzeitbeschäftigten: 100 Prozent

2. Materialkosten für das Meisterstück:

  • bis zur Hälfte der Kosten, maximal 2.000 Euro
  • davon als Zuschuss: 50 Prozent

Förderung des Unterhaltsbedarfs bei Vollzeitfortbildungen (einkommens- und vermögensabhängig):

  • Beitrag zum Lebensunterhalt für Teilnehmende: bis zu 892 Euro; Zuschussanteil: bis zu 100 Prozent
  • Unterhaltsbeitrag während der Prüfungsvorbereitungszeit auf Darlehensbasis (drei Monate)
  • Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte: bis zu 235 Euro; Zuschussanteil: 100 Prozent
  • Aufschlag je Kind: je Kind je Monat bis zu 235 Euro; Zuschussanteil: 100 Prozent
  • Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende: Pauschal 150 Euro pro Kind bis zum Alter von 14 Jahren

Einkommensfreibeträge

  • für Teilnehmende: 290 Euro
  • für Ehegatten: 630 Euro
  • je Kind: 570 Euro

Vermögensfreibeträge

  • für Teilnehmende: 45.000 Euro
  • für Ehegatten: 2.300 Euro
  • je Kind: 2.300 Euro

Beispiel: Kims Bildungsweg

Fortbildungslehrgang (Vollzeit) zur Kraftfahrzeugtechnikerin in der Berufsbildungsstätte Travemünde, erfolgreich bestandene Prüfung zur Kfz-Meisterin. Kim plant eine Unternehmensgründung im Handwerk in den nächsten drei Jahren.

Kostenrechnung anhand des Beispiels: Kraftfahrzeugtechniker-Meister

  • Lehrgangskosten: 5.600 Euro
  • 50 Prozent Zuschuss: - 2.800 Euro
  • Rest: 2.800 Euro
     
  • 50 Prozent Erlass nach erfolgreich bestandener Prüfung: - 1.400 Euro
  • Eigenanteil: 1.400 Euro
     
  • Bei Unternehmensgründung Darlehenserlass 100 Prozent: 0,00 Euro
     
  • Unterhalt: Bei Fortbildung in Vollzeit monatlicher Beitrag 100 Prozent als Zuschuss: 1.362 Euro

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

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Wer wird gefördert?

Handwerksmeister/-innen, die noch nie selbstständig waren und ein Handwerksunternehmen gründen oder ein bestehendes Handwerksunternehmen übernehmen wollen. Um die Prämie erhalten zu können, dürfen Sie vor Bewilligung des Antrags mit der Gründung Ihres Unternehmens noch nicht begonnen haben.
 

Was wird gefördert?

Erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk für Meisterinnen und Meister werden durch einen zweistufigen Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern des Landes sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein, unterstützt.

Wie wird gefördert?

Basisförderung: Die erste Stufe der Meistergründungsprämie umfasst einen Zuschuss von 7.500 Euro. Vor Beantragung ist eine Beratung zum Gründungs- und Übernahmekonzept bei der zuständigen Handwerkskammer nötig. Diese prüft das Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Im Anschluss werden alle eingereichten Unterlagen geprüft und es kommt zur Förderzusage.
 

Beispiel: Nils Bildungsweg

Um sich finanziellen Spielraum für die Erstausstattung zu verschaffen, hat Nils noch vor der Eröffnung seines Salons die Meistergründungsprämie beantragt. Dafür hat er im Vorwege ein Beratungsgespräch bei der Handwerkskammer Lübeck wahrgenommen. Die daraus resultierende fachliche Stellungnahme zum Gründungskonzept hat Nils gemeinsam mit allen weiteren notwendigen Unterlagen eingereicht – es kam zur Förderzusage. Mittlerweile beschäftigt er vier Mitarbeiter/-innen und einen Auszubildenden. Damit erfüllt er die Voraussetzungen für die zweite Stufe der Meistergründungsprämie, für welchen er nun zeitnah den Antrag einreichen wird.

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

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Wer wird gefördert?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Was wird gefördert?

Der »Weiterbildungsbonus Pro« fördert Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung, die der eigenen beruflichen Weiterentwicklung dienen. Diese soll nach Möglichkeit bei einem Träger mit Betriebssitz oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
 

Wie wird gefördert?

Einmalig bis zu 90 Prozent der Seminarkosten (mind. 160 Euro, max. 1.500 Euro). Mindestens zehn Prozent der Seminarkosten zahlt der Arbeitgeber oder der Erwerbstätige selbst.

Beispiel: Torbens Bildungsweg

Um zusätzlich Arbeiten im Bereich der Elektroinstallation durchzuführen, die in Verbindung mit dem Hauptauftrag stehen, möchte Torben eine Fortbildung zur »Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten« absolvieren. Auch sein Chef hält dies für eine gute Idee, es ermöglicht eine effizientere und schnellere Auftragsfertigstellung. Die Förderung übernimmt 90 Prozent der Lehrgangskosten, die übrigen 10 Prozent finanziert der Arbeitgeber.

 Kostenrechnung anhand des Beispiels: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

  • Gesamtkosten: 1.499 Euro
  • 90 Prozent Zuschuss: - 1.349,10 Euro
  • Rest: 149,90 Euro
  • 10 Prozent Investition des Arbeitgebers: -149,90 Euro
  • Eigenanteil des Teilnehmers: 0,00 Euro

Weiterbildungsstipendium

Foto: Maria_Savenko/stock.adobe.com

Zuständige Stelle:

Handwerkskammer Lübeck

Weitere Infos

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Selbstständige

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fachkräfte bis 24 Jahre mit einer Berufsabschlussnote von 1,9 oder besser. Förderfähig sind Vorbereitungskurse für angehende Meister/-innen oder Betriebswirt/-innen sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z.B. EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement.

Wie wird gefördert?

Das Stipendium beinhaltet Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro in maximal drei Jahren für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Bezuschusst werden: Maßnahmenkosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Arbeitsmittel, Prüfungskosten, IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
 

Beispiel: Janas Bildungsweg

Jana wird als beste Absolventin ihres Jahrgangs von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen. Neben den alltäglichen Arbeiten interessiert sie sich für Städtefotografie. Von ihrer Handwerkskammer wird sie informiert, dass sie für das Weiterbildungsstipendium aufgenommen wird. Das ist der Startschuss für ihren Traum vom Reisen und der Städtefotografie. Sie entscheidet sich als erstes für einen Intensiv Workshop deutschlandweit. Mit dem Stipendium ist auch die Finanzierung eines Meistertitels möglich.
 

Kostenrechnung anhand des Beispiels: Intensiver Fotoworkshop

  • Gesamtkosten: 899 Euro
  • 90 Prozent Zuschuss: - 809,10 Euro
  • Eigenanteil: 89,90 Euro


Weiter.Bildung! – die Qualifizierungsoffensive

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Zuständige Stelle:

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer, Arbeitgeber

Was wird gefördert?

Weiterbildungen, die mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen, eine zukunftsorientierte Qualifikation schaffen und deren Träger für die Förderung zugelassen sind. Außerdem gibt es für den Betrieb während der Weiterbildung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderungen ergeben sich aus der Unternehmensgröße: Weiterbildungskosten können bis zu 100 Prozent (mind. 15 Prozent) gefördert werden, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt bis zu 75 Prozent (mind. 25 Prozent).

 Beispiel: Sarahs Bildungsweg

Frank kann sich seit Längerem vorstellen das Leistungsspektrum seiner Firma zu vergrößern. Da es für ihn zunehmend schwieriger wird, geeignete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu finden, beschließt er, seine Aufgabe der Entwurfszeichnung mit AutoCAD an seine engagierte Mitarbeiterin Sarah zu übergeben. Gemeinsam entscheiden sie, dass Sarah an einer umfangreichen Qualifizierung für Auto-CAD inklusive 2D-Zeichnungen und 3D-Visualisierungen teilnimmt.
 

Kostenrechnung anhand des Beispiels: Kompaktkurs AutoCAD 2D und 3D

  • Lehrgangskosten: 2.200 Euro
  • 100 Prozent Zuschuss: - 2.200 Euro
  • Arbeitsentgelt während der Weiterbildung für den Arbeitgeber: 0,00 Euro

Zuständige Stelle:

Bundesagentur für Arbeit

Bildungsgutschein

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Nicole Derber Stellvertretende Leiterin, Fort- und Weiterbildung, Fortbildungszentrum Lübeck Telefon 0451 38887-719 Mobil 0159 04390545 Telefax 0451 38887-722 nderber@hwk-luebeck.de

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmende oder Arbeitssuchende, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit

  • eine Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) zertifiziert sind.
 

Beispiel: Umschulung zur Friseurin in Teilzeit

Eine Auszubildende zur Friseurin wird mit 18 Jahren schwanger und bricht ihre Ausbildung ab, weil sie als Alleinerziehende die Betreuung des Kindes übernehmen muss. Nachdem das Kind etwas älter ist und in einer Tagespflege betreut wird, ist eine Qualifizierung in Teilzeit möglich. Die Teilnahme an der Umschulung zur Friseurin in Teilzeit beim Fortbildungszentrum Lübeck wird mit einem Bildungsgutschein vom Jobcenter Lübeck gefördert, da so der fehlende Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Der Auszubildenden entstehen dabei keine Kosten.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

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Nicole Derber Stellvertretende Leiterin, Fort- und Weiterbildung, Fortbildungszentrum Lübeck Telefon 0451 38887-719 Mobil 0159 04390545 Telefax 0451 38887-722 nderber@hwk-luebeck.de

Wer wird gefördert?

Personen, die Leistungen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit beziehen.
 


Was wird gefördert?

Qualifizierungen und Coachings, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Beispiel: Personaltrainer, Coaching für Bewerbungen

Ein Tischlergeselle war viele Jahre lang in seinem Betrieb tätig, in dem er auch ausgebildet worden ist. Dann wird er aus betrieblichen Gründen entlassen. Da er keine Erfahrung im Erstellen von Bewerbungsunterlagen hat, findet er keinen neuen Arbeitsplatz. Beim Personaltrainer, einem Coaching der Berufsbildungsstätte Kiel, erhält er die notwendige Unterstützung beim Erstellen seiner Bewerbungsunterlagen und bei seiner Suche nach geeigneten Stellen. Kosten entstehen ihm dafür keine.

Zukunftsstarter - Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses

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Nicole Derber Stellvertretende Leiterin, Fort- und Weiterbildung, Fortbildungszentrum Lübeck Telefon 0451 38887-719 Mobil 0159 04390545 Telefax 0451 38887-722 nderber@hwk-luebeck.de

Wer wird gefördert?

  • Geringqualifizierte Arbeitssuchende sowie Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben
  • Geringqualifizierte Arbeitssuchende sowie Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit vier Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
  • Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteigende
     

Was wird gefördert?

Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte "Externenprüfung" vorbereitet. Auch Umschulungen in Betrieben werden gefördert.