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Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen
Jeder Lehrling muss während seiner Ausbildung eine Zwischenprüfung beziehungsweise den Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung ablegen. Am Ende der Lehre muss er in der Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung (Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung) beweisen, dass er die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten seines Ausbildungsberufes beherrscht.
Prüfstelle und Anmeldung
In vielen handwerklichen Ausbildungsberufen ist die jeweilige Innung (Geschäftsstelle Kreishandwerkerschaft) für die Durchführung der Prüfung zuständig. Sie haben die Möglichkeit die für Sie zuständige Innung zu suchen. Für einige Ausbildungsberufe hat die Handwerkskammer Lübeck die Geschäftsführung für die Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen übernommen. Eine Übersicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Zur Zwischenprüfung wird jeder Lehrling von der für seinen Ausbildungsberuf zuständigen Stelle eingeladen. Zum Teil 1 der Gesellen/-Abschlussprüfung bzw. zur Abschluss- oder Gesellenprüfung muss sich der Lehrling anmelden und seinen Ausbildenden darüber in Kenntnis setzen.
Gesellen-/Abschlussprüfungsordnung
Jede Handwerkskammer hat eine Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Gesellenprüfungen zu erlassen. In den Prüfungsordnungen werden zum Beispiel die Bestimmungen der Prüfungszulassung, Bewertungsmaßstäbe, die Folge von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt. Die Gesellenprüfungsordnung greift bei handwerklichen Ausbildungsberufen (zum Beispiel Maurer, Friseur, Bäcker), die Abschlussprüfungsordnung bei kaufmännischen Ausbildungsberufen (Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk und Kaufleute für Büromanagement).
Weitere Infos: Gesellenprüfung
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Weitere Infos: Abschlussprüfung
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Prüfungszeitraum Winter 2024/2025
Der Zeitraum für durchzuführende Abschluss- und Gesellenprüfungen im Winter 2024/2025 wurde auf die Monate Dezember 2024 bis einschließlich Januar 2025 festgesetzt. Zu diesen Prüfungen sind alle Lehrlinge anmeldeberechtigt, deren Ausbildungszeit bis spätestens zum 31. März 2025 endet. Dieser Zeitraum wird für einige Ausbildungsberufe mit dem Haupteinstellungstermin 1. September auf den Monat Februar erweitert (3 1/2-jährige Ausbildungsberufe). In diesem Fall sind alle Lehrlinge anmeldeberechtigt, deren Ausbildungszeit bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist. Der verbindliche Anmeldeschluss für diesen Prüfungszeitraum ist der 1. Oktober 2024.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch den Lehrling schriftlich nach den von der Handwerkskammer Lübeck bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Das Anmeldeformular wird dem Lehrling zu gegebener Zeit von der zuständigen Stelle zugeschickt. Entsprechend geforderte Anlagen sind mit der Anmeldung einzureichen. Der Lehrling muss seinen Ausbildenden über die Antragsstellung informieren. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die für die Prüfungsabnahme zuständige Stelle die Annahme des Antrages unter den in § 7 GPO bzw. APO genannten Voraussetzungen verweigern.
Der Lehrling kann unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 HwO bzw. § 45 Abs. 1 BBiG vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen werden. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ist durch den Lehrling schriftlich bis spätestens zum 15. September 2024 bei der für die Prüfungsabnahme zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Innung) einzureichen. Dem Antrag ist die Bescheinigung der Zwischenprüfung/des Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung, das letzte Berufsschulzeugnis, eine aktuelle Leistungsbeurteilung des Ausbildenden und der berufsbildenden Schule beizufügen. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die für die Prüfungsabnahme zuständige Stelle die Annahme des Antrages unter den in § 7 GPO bzw. APO genannten Voraussetzungen verweigern.
Änderung der Ausbildungszeit
- Kürzung der Ausbildungszeit
- Vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung und
- Verlängerung der Ausbildungszeit
Die reguläre Ausbildungszeit ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Sie kann verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Lehrling das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht. Die reguläre Ausbildungszeit kann allerdings bei bestimmten Sachverhalten auch verlängert werden. Alle Informationen zur Ausbildung in Teilzeit finden Sie auf der Seite zur Teilzeitausbildung.
Zweitschrift von Prüfungszeugnissen & Bestätigung von Lehrzeiten
Sie können bei der Handwerkskammer Lübeck eine Zweitschrift von Ihrem Prüfungszeugnis oder eine Bestätigung der Lehrzeit beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie die Prüfung in unserem Kammerbezirk abgelegt und/oder Ihre Ausbildung hier absolviert haben. Ihre Anfrage muss aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Handwerkskammer kann Ihnen keinen "Gesellenbrief" (Schmuckbrief) als Zweitschrift austellen. Ausschließlich das gesetzlich vorgeschriebene und notwendige Prüfungszeugnis, oft umgangssprachlich "Gesellenbrief" genannt, kann als Zweitschrift ausgefertigt werden.
Für eine Zweitschrift oder eine Bestätigung der Lehrzeit berechnen wir gemäß des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Lübeck eine Gebühr in Höhe von 45,00 Euro.
Prüfungen der Handwerkskammer
Für einige Ausbildungsberufe hat die Handwerkskammer Lübeck die Geschäftsführung für die Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen übernommen. Um welche Ausbildungsberufe es sich handelt, sehen Sie nachfolgend.
In den Ausbildungsberufen:
- Dachdecker/-in (Schleswig-Holstein)
- Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration (Schleswig-Holstein)
- Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik (Schleswig-Holstein)
- Feinwerkmechaniker/-in (Lübeck, Ostholstein, Stormarn und Herzogtum Lauenburg)
- Glaser/-in (Schleswig-Holstein)
- Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, SP: System- u. Hochvolttechnik (Schleswig-Holstein)
- Fahrzeuglackierer/-in (Schleswig-Holstein)
- Metallbauer/-in (nur Lübeck)
- Fachkraft für Metalltechnik, FR: Konstruktionstechnik (Kammerbezirk*)
- Maßschuhmacher/-in (Schleswig-Holstein)
- Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in (Schleswig-Holstein)
Henrik Sültmann Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen Telefon 0451 1506-213 hsueltmann@hwk-luebeck.de
In den Ausbildungsberufen:
- Kaufmann/-frau für Büromanagement (Lübeck, Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Neumünster und Steinburg)
- Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk (Kammerbezirk*)
- Schwerpunkt: Bäckerei
- Schwerpunkt: Konditorei
- Schwerpunkt: Fleischerei
- Alle Fachpraktiker-Berufe (nach § 42 r HwO) - (Kammerbezirk*)
- Fachpraktiker/-in für Bäckereien
- Fachpraktiker/-in Verkauf im Lebensmittelhandwerk (Schwerpunkte zur Auswahl: Bäckerei, Konditorei und Fleischerei)
- Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung
- Fachpraktiker/-in für Metallbau
- Fachpraktiker/-in für Elektronik, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
- Fachpraktiker/-in für Fahrzeuglackierung
- Fachpraktiker/-in Maler/-in und Lackierer/-in
- Fachpraktiker/-in für Gebäudereinigung
- Textilreinigerwerker/-in
- Fachpraktiker/-in für Zweiradmechatronik
* Kammerbezirk = Kiel, Lübeck, Neumünster, Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Segeberg, Steinburg, Stormarn
Kathrin Burmeister Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen Telefon 0451 1506-214 kburmeister@hwk-luebeck.de
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Kathrin Burmeister Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen Telefon 0451 1506-214 kburmeister@hwk-luebeck.de
Henrik Sültmann Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen Telefon 0451 1506-213 hsueltmann@hwk-luebeck.de
Melisa Ersöz Ergebnisverarbeitung Zwischen- und Gesellenprüfungen der Innungsausschüsse, Weiterbildungsstipendium Telefon 0451 1506-177 mersoez@hwk-luebeck.de