Einigkeit besiegelt durch Händeschütteln

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Vermittlungsverfahren

Bevor Verbraucher einen Rechtsanwalt oder Gerichte einschalten, bietet die Handwerkskammer Lübeck die kostenlose Durchführung eines Vermittlungsverfahrens an.

Zu den gesetzlichen Aufgaben einer Handwerkskammer gehört es, eine Vermittlungsstelle zur Beilegung von Unstimmigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Verbrauchern einzurichten. Die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Lübeck ist bei der Rechtsabteilung angesiedelt.

Ziel: Außergerichtliche gütliche Einigung

Ziel des Verfahrens ist es, bei Streitigkeiten eine schnelle außergerichtliche und vor allem gütliche Einigung herbeizuführen. Da die Vermittlungsstelle nicht über die vorgetragenen Beschwerdefälle entscheidet, ist Voraussetzung, dass zwischen den Parteien grundsätzliche Einigungsbereitschaft
besteht.

Verfahrensablauf

Um ein Vermittlungsverfahren in die Wege leiten zu können, benötigt die Vermittlungsstelle eine schriftliche Schilderung des strittigen Sachverhaltes, vorzugsweise mit einem Vorschlag, auf welcher Basis sich die Partei eine Einigung vorstellen kann. Das Schreiben wird dann von der Vermittlungsstelle an den Handwerksbetrieb oder Kunden mit der Aufforderung zur Stellungnahme weitergeleitet. Wichtig: Bitte keine Originale an die Vermittlungsstelle senden.

Marion Huth Sekretärin der Rechtsabteilung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Sachbearbeiterin Sachverständigenwesen Telefon 0451 1506-203 (Di-Fr) mhuth@hwk-luebeck.de