Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Existenzgründung

Die gesetzliche Pflicht besteht für:
a) Krankenversicherung
b) Rentenversicherung, wenn Ihre handwerkliche Tätigkeit in der Anlage A zur Handwerksrolle genannt ist und Sie bisher weniger als 18 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Sie sollten sich aber von fachkundiger Stelle beraten lassen, ob es für Ihre Tätigkeit sinnvoll ist, verschiedene andere Risiken zusätzlich abzusichern (z.B. Sach- und Haftpflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.). Diese Beratung zur „Absicherung des Unternehmens und der Person“ wird nicht von den Betriebsberatern der Handwerkskammer durchgeführt.

Für eine Stellungnahme sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Auftrag zur „Erstellung einer Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung durch die Handwerkskammer Lübeck“
  • Einreichung eines vollständigen Unternehmenskonzeptes, inclusive einer Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
  • Ein Formblatt von der Agentur für Arbeit mit der Überschrift „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III“

Diese Stellungnahme kostet  60 EUR (Stand 1. August 2012).

Betriebsübernahme

Eine Betriebsübernahme kann unterschiedlich erfolgen: Kauf, Pacht oder Schenkung. Bei jeder Betriebsübernahme gibt es Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Übernahme gründlich zu informieren und den Betrieb bis in kleinste Detail durchleuchten: Wie groß ist der Kundenstamm? Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter? Wie steht es um Arbeitsverträge, baurechtliche Bedingungen, Konkurrenz? Warum gibt der bisherige Eigentümer das Unternehmen ab? Wichtig ist ein realistischer Übernahmepreis. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Lübeck sollte hinzugezogen werden.

Die Übergabeformen sind zahlreich. Dabei muss die richtige Form der Übergabe für jeden einzelnen Betrieb individuell erarbeitet werden. Eine Pauschallösung gibt es nicht. Die Ausgestaltung der Übergabe wird häufig mit dem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt erarbeitet.
Auch die Betriebsberater der Handwerkskammer sind auf Ihre Fragen vorbereitet. Sie helfen sowohl dem Übergeber als auch dem Übernehmer bei der richtigen Ausgestaltung der Übergabeform. Sie berücksichtigen vor allem die wirtschaftlichen und persönlichen Belange.

Innerhalb der Familie bieten sich folgende Übergabemöglichkeiten an:

  • Schenkung des Betriebes
  • Verpachtung des Betriebes
  • Verkauf des gesamten Betriebes
  • Schrittweise Einbindung des Nachfolgers (Beteiligung)

Bei Übertragung an betriebsfremde Nachfolger kommen meist folgende Übergabeformen zur Anwendung:

  • Verkauf des gesamten Betriebes
  • Beteiligung des Nachfolgers
  • Verpachtung des Betriebes

Die Betriebsberater der Handwerkskammer Lübeck bieten allen Handwerksbetrieben aber auch Übernehmern bei der Ermittlung des Unternehmenswertes eines Betriebes Hilfe an. Dabei wird von einem unabhängigen Betriebsberater der Unternehmenswert nach der sog. Ertragswertmethode des AWH-Standards (Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk) ermittelt und soll den Parteien als Orientierungshilfe dienen.

Aus der Sicht des Übernehmers stellt die Finanzierung nicht selten eine sehr große Hürde dar. Kaufpreis, zusätzliche Investitionen und Betriebsmittelbedarf sind zu finanzieren. Auch die Betriebsübernahme wird wie eine Existenzgründung durch öffentliche Finanzierungshilfen von Bund und Land unterstützt. Zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Jahren erleichtern den Kauf eines Unternehmens. Es werden auch bei Übernahme innerhalb der Familie Ausgleichszahlungen an Geschwister, Neuinvestitionen und Warenaufstockungen im Zuge der Übernahme einheitlich als Existenzgründungsvorhaben zu deren Sonderkonditionen gefördert.  Die Betriebsberater der Handwerkskammer informieren über die aktuellen Förderkonditionen und sind behilflich bei der Erarbeitung notwendiger Unternehmenskonzepte zur Vorbereitung auf das Bankgespräch.

Quellen: nexxt-change

Betriebsvermittlungsbörse

Die Betriebsvermittlung ist für Angebote und Gesuche kostenfrei.

Anbieter (Betriebe der Handwerkskammer Lübeck) füllen den Erfassungsbogen Betriebsvermittlung aus und senden/mailen/faxen diesen zurück an die Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10/12, 23552 Lübeck, Juliane Roxin, Tel.: 0451 1506-237, Fax: 0451 1506-277, E-Mail: jroxin(at)hwk-luebeck.de Das Angebot wird anonym im Internet bei www.nexxt-change.org Unternehmensbörse unter einer Chiffrenummer veröffentlicht. Der Kontakt zwischen dem/der Betriebsinhaber/in und dem/der Interessenten/in geschieht über die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Lübeck oder direkt. Der/die Betriebsinhaber/in erhält vom Interessenten die Daten, damit er/sie Kontakt aufnehmen kann.

Suchende füllen den Erfassungsbogen Betriebsvermittlung aus und senden/faxen diesen an die Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10/12, 23552 Lübeck, Juliane Roxin, Tel.: 0451 1506-237, Fax: 0451 1506-277, E-Mail: jroxin(at)hwk-luebeck.de. Das Gesuch wird anonym im Internet unter www.nexxt-change.org Unternehmensbörse unter einer Chiffrenummer veröffentlicht. Die Kontaktvermittlung zwischen dem Suchenden und dem Betriebsinhaber geschieht über die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Lübeck oder direkt. Dem Betriebsinhaber werden die Daten von dem Suchenden genannt, der dann Kontakt mit dem Suchenden aufnimmt.

Betriebswirtschaftlichen Fragen beantworten unsere Betriebsberater/innen.
Bitten wenden Sie sich vorab an unsere Teamassistenz: Juliane Roxin, Tel.: 0451 1506-237.

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