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Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer
Prüfer tragen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz wesentlich zur Sicherung und zum Erhalt der Qualität in der Berufsbildung bei. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Arbeit der Prüfer und darüber, wie Sie selbst Prüfer werden können.
Kai Kittendorf Abteilungsleiter Berufsausbildung Telefon 0451 1506-212 kkittendorf@hwk-luebeck.de
Allgemeine Infos zum ehrenamtlichen Prüfungswesen
Die duale Berufsausbildung in Deutschland fußt auf einem ehrenamtlichen Prüfungswesen. Das bedeutet: Prüfungen werden nicht von hauptberuflichen Prüfern abgenommen, sondern von ehrenamtlichen Prüfern, die aktiv im Handwerk tätig sind. Dieses Charakteristikum – aus der Praxis für die Praxis – ist ein wesentliches Kriterium der dualen Ausbildung. Denn wer könnte den Berufsnachwuchs besser prüfen, als diejenigen, die tagtäglich in der Praxis unterwegs sind und wissen, was gefordert ist.
Da die Prüfertätigkeit auf rein freiwilliger Basis erfolgt, ist die gesamte Wirtschaft darauf angewiesen, dass sich genügend Personen für diese verantwortungsvolle Aufgabe zur Verfügung stellen. Die Bedeutung der Prüfertätigkeit kann also nicht überbetont werden: Finden sich keine ehrenamtlichen Prüfer, gibt es keine erfolgreiche Gesellenprüfung, die zu jeder Ausbildung dazugehört.
Unsere Prüfer leisten einen wichtigen und verantwortungsvollen gesellschaftlichen Beitrag!
- Sie sichern durch ihr Ehrenamt den Fachkräftebedarf in der Region.
- Sie ermöglichen ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen, stärken so die regionale Wirtschaft.
- Sie geben ihre Erfahrungen weiter und sichern die Qualität und das hohe Niveau des Handwerks.
- Sie garantieren ein faires und rechtlich sicheres Prüfungsverfahren.
- Sie öffnen dem Fachkräftenachwuchs die Tür in eine berufliche Zukunft mit Perspektive.
- Sie unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den eigenen Nachwuchs prüfen.
- Sie stützen die duale Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal ihres Wirtschaftsstandorts.
Prüfungswesen in Zahlen
- Mehr als 10.000 Lehrlinge werden im Bezirk der Handwerkskammer Lübeck ausgebildet.
- Fast 3.400 Zwischenprüfungen werden abgenommen (2020).
- Rund 3.660 Gesellenprüfungen werden abgenommen (2020).
- 125 Prüfungsausschüsse sichern den Bildungsstandard.
- Gut 1.600 ehrenamtliche Prüfer sind im Auftrag der Handwerkskammer Lübeck tätig.
Was bringt Ihnen die Prüfertätigkeit?
Prüfen ist eine reizvolle Aufgabe und ein Ehrenamt, das Freude bereitet und sich lohnt – gerade auch für Sie persönlich. Viele unserer ehrenamtlichen Prüfer möchten die Arbeit im Prüfungsausschuss nicht mehr missen. Lassen auch Sie sich überzeugen.
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Ihre Vorteile
- Sie bleiben fachlich immer auf dem Laufenden.
- Sie nehmen viele Anregungen für Ihren Arbeitsalltag im Unternehmen mit.
- Sie sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Betrieb nützlich sind.
- Sie lernen neue Kollegen kennen und knüpfen Kontakte.
- Sie erweitern Ihren Horizont durch den ständigen Austausch mit anderen Prüfern, aber auch durch die konstruktive Auseinandersetzung mit Prüflingen.
- Sie unterstützen das Ansehen Ihres Betriebs im Sinne einer positiven Außenwirkung.
"Mein Wissen weitergeben"
Zweimal im Jahr wird Friseurmeisterin Christine Baer als Prüferin aktiv: Dann nimmt sie entweder Teil 1 oder Teil 2 der Gesellenprüfungen ab und leistet damit einen wichtigen Beitrag, um dem Friseurnachwuchs die notwendige Qualifikation für das Berufsleben mitzugeben.
Foto: privat
»Es ist mir wichtig, den Standard in unserem Handwerk hochzuhalten und mein Wissen weiterzugeben. Außerdem bringt der Kontakt mit den jungen Menschen sehr viel Spaß und Freude.« Christine Baer, Friseurmeisterin und Prüferin
Aufgaben im Rahmen der Prüfertätigkeit
Prüfer arbeiten stets im Team, dem Prüfungsausschuss. Sie sind in der Regel zu dritt: je ein Beauftragter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie ein Vertreter der Lehrerschaft. Gemeinsam sorgen sie für ein faires Prüfungsverfahren. Sie nehmen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vor- und Nachbereitung der Prüfungen teil und erstellen die Prüfungsausgaben, sofern diese nicht überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss erarbeitet werden. Zum Schwerpunkt ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gehört natürlich die Bewertung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsleistungen im Rahmen der Zwischen- und Gesellenprüfungen.
Aktiv mitgestalten und Prüfer werden
Die Handwerkskammer Lübeck sucht immer nach Verstärkung für ihr Prüfungsteam. Denn je mehr Prüfer zur Verfügung stehen, desto geringer wird die Belastung des Einzelnen bei der jeweiligen Prüfung. Wenn auch Sie sich als Prüfer engagieren wollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Abteilung Berufsausbildung auf. Die Mitarbeiter versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen und sprechen mit Ihnen über Ihre Erfahrungen und Ihre Eignung.
Voraussetzung für eine Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen der Abschluss- oder Gesellenprüfung ist die fachliche und persönliche Eignung für den jeweiligen Beruf, in dem Sie Prüfer werden wollen. Gesucht werden Meister oder Gesellen, die engagiert in ihrem Beruf sind, gerne mit jungen Erwachsenen zusammenarbeiten und Neuem gegenüber aufgeschlossen sind. Neben den formalen Kriterien spielt die Sozialkompetenz eine wichtige Rolle. Denn als Prüfer tragen Sie große Verantwortung gegenüber den Prüflingen, die eine faire und verständnisvolle Prüfung erwarten. Sie tragen aber auch Verantwortung gegenüber der gewerblichen Wirtschaft, da Sie als Prüfer das Leistungsniveau der künftigen Fach- und Führungskräfte bewerten.
Wenn Sie mehr über erforderliche Kompetenzen erfahren wollen, dann suchen Sie gerne das Gespräch zu unserer Abteilung Berufsausbildung. Im Idealfall nehmen Sie einfach einmal als Gast an einer Prüfung bzw. im Prüfungsausschuss teil, um die Tätigkeit aus nächster Nähe kennenzulernen.
Aufwandsentschädigung und weitere Hinweise zur Prüfertätigkeit
Aufwandsentschädigung
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Prüfer eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Tätigkeit sowie die Erstattung der Fahrkosten. Die näheren Bestimmungen finden Sie in der Entschädigungsordnung für Prüfer. Die Entschädigungen sind laut Einkommensteuergesetz bis zu 3.000 Euro pro Jahr einkommenssteuerfrei (Stand 2021).
Sicher prüfen
Neben der beruflichen Expertise sind auch fundierte Rechtskenntnisse im Prüfungswesen gefordert. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Abnahme von Gesellenprüfungen finden Sie in der Gesellenprüfungsordnung der Handwerkskammer Lübeck. Viele wertvolle Informationen zum Prüfungswesen finden Sie zudem auf den Seiten des Prüferportals des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Aufwandsentschädigung
Download pdf Entschädigungssätze Prüfer (121,42 KB)
Prüfungsordnungen
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