Handwerkskammer Lübeck

Foto: HWK Lübeck

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Handwerkskammer Lübeck ist bemüht, ihre Website www.hwk-luebeck.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Manuela Steimle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon 0451 1506-182 Telefax 0451 1506-180 msteimle@hwk-luebeck.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 weitgehend vereinbar.

Als Hilfestellung für Menschen mit motorischen, kognitiven oder visuellen Einschränkungen stellt die Handwerkskammer Lübeck die Assistenz-Technologie Eye-Able zur Verfügung. Dieses kann über das Symbol am rechten Bildschirmrand (das Männchen mit den zur Seite gestreckten Armen) mit einer Vielzahl an individuellen Einstellungen auf die individuellen Bedürfnisse von Nutzern unserer Website abgestimmt konfiguriert werden. Die Einstellungen bleiben nach einmaliger Konfiguration erhalten und bieten Verbesserungen in verschiedenen Bereichen. Die Einstellungsbereiche umfassen: Schriftgröße, Kontrastmodus, Blaufilter,  Vorlesefunktion, Nachtmodus, Tab-Navigation, Einstellungen bei Farbschwäche, Ausblenden von Bildern, Mauszeiger vergrößern, Ausblendung von Animationen, leserliche Schrift und Ton Ausschalten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:

  • Auf der Website hwk-luebeck.de sind nicht-barrierefreie Inhalte mit mangelndem Kontrast, grafische Captcha, nicht aussagekräftige Links, Videos, Dokumente und Bilder sowie unstimmige Fokus- und Tab-Reihenfolgen enthalten. Die Handwerkskammer Lübeck ist an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts mit anderen Handwerkskammern gebunden. Zusammen mit 40 weiteren Handwerkskammern entwickelt die Handwerkskammer Lübeck ein einheitliches Redesign, dem auch eine entwicklungsbegleitende Barriereprüfung zugrundliegt. Im Zuge dieses Redesigns wird der Webauftritt der Handwerkskammer Lübeck an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02. Februar 2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus unten genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik, eingerichtet bei dem oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) stellen.

Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 12e LBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik unter der Telefonnummer 0431 988-1620 oder per E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de.

Rückmeldungen

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen, dann freuen wir uns über Ihren Hinweis. Bitte senden Sie dies an info@hwk-luebeck.de

Bitte geben Sie uns auch die genaue Webseite an und beschreiben uns mit kurzen Worten die Barriere. Ihre Meldung wird an die zuständige Ansprechperson weitergeleitet.