Handwerkskammer Lübeck

Foto: HWK Lübeck

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Handwerkskammer Lübeck ist bemüht, ihre Website www.hwk-luebeck.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Manuela Steimle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon 0451 1506-182 Telefax 0451 1506-180 msteimle@hwk-luebeck.de

Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:

  • Zusammen mit 40 weiteren Handwerkskammern entwickelt die Handwerkskammer Lübeck ein einheitliches Redesign, dem auch eine entwicklungsbegleitende Barriereprüfung zugrundliegt. Im Zuge dieses Redesigns wird der Webauftritt der Handwerkskammer Lübeck an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik, eingerichtet bei dem oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) stellen.

Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 12e LBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik unter der Telefonnummer 0431 988-1620 oder per E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de.