Holzbuchstaben "Do it" auf Holztisch

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Existenzgründungsberatung

Sie möchten sich im Handwerk selbstständig machen? Sie denken darüber nach, einen eigenen Betrieb zu gründen oder wollen einen bereits existierenden Betrieb übernehmen. In jedem Fall haben Sie wahrscheinlich viele Fragen. Unsere Berater unterstützen Sie gerne.

Nach wie vor wagen viele Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit. Das Statistikamt Nord verzeichnet jährlich mehr als 25.000 Gewerbeanzeigen in Schleswig-Holstein, davon mehr als 18.000 im Bezirk der Handwerkskammer Lübeck.

Existenzgründer im Handwerk können sich von den Betriebsberatern der Handwerkskammer Lübeck beraten lassen - persönlich, nachhaltig und kostenfrei. Wir begleiten Sie vom ersten Gedanken bis zur Betriebseröffnung. Nutzen Sie - wie viele andere Gründer auch - unsere Expertise. Wir führen jährlich circa 1.000 betriebswirtschaftliche Beratungen durch. Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin zur persönlichen Beratung zu vereinbaren.

Unser Angebot richtet sich sowohl an Personen, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, als auch an Arbeitssuchende. Außerdem ist es unerheblich, ob Sie sich im Vollerwerb oder im Nebenberuf selbstständig machen wollen. Unsere Beratung ist für Gründer kostenfrei.

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Weitere Infos

Unser Beratungsangebot

  • Erstellung des Gründungskonzeptes
  • Erstellung der Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau
  • Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Suche nach einem geeigneten Betrieb zur Betriebsübernahme durch die  Betriebsvermittlungsbörse
  • Existenzgründung im Nebenerwerb

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Voraussetzung für die Selbstständigkeit

Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, stellt sich oft die Frage: Benötige ich dafür einen Meisterbrief? In der die Handwerksordnung (HwO) ist gesetzlich regelt, welche Berufe einen Meisterbrief oder eine gleichgestellte Qualifikation erfordern. Es handelt sich hierbei um Berufe, die in der Anlage A der Handwerksordnung zu finden sind.

Neben diesen Berufen gibt es in der Handwerksordnung noch die Anlage B, in der zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe aufgeführt sind. Für die selbstständige Tätigkeit in diesen Berufen ist ein Meisterbrief nicht erforderlich. In der Regel empfiehlt es sich jedoch auch in einem zulassungsfreien Handwerk eine qualifizierte Ausbildung in diesem Bereich absolviert zu haben. Der Meisterbrief im Handwerk ist und bleibt ein wichtiges Qualifikationsmerkmal und Qualitätssiegel.

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