Frau mit Laptop auf dem Schoß

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Hinweisgeberschutzgesetz

Schwerwiegendes Fehlverhalten muss bekannt werden, um es zukünftig zu verhindern und angemessen zu ahnden. Die Handwerkskammer Lübeck ermuntert alle Mitarbeitenden und Führungskräfte, wenn ein Fehlverhalten beobachtet wird, ihre Führungskraft oder die Geschäftsführung zu informieren. Oftmals können Probleme auf diesem Weg gelöst werden.

Hinweisgeberschutzgesetz externe Hinweisstelle externe Hinweisstelle zum Hinweisgeberschutzgesetz Telefon +49 (0)2202 28941-0 hinweis-hwkluebeck@legitimis.com

Grundsätzliche Information

Die Handwerkskammer Lübeck bietet hinweisgebenden Personen die Möglichkeit Ihre Informationen einer externen Stelle zu übermitteln. Dazu hat die Handwerkskammer Lübeck mit der Einrichtung einer Meldestelle gem HinSchG die Firma legitimis GmbH beauftragt. Legitimis GmbH stellt bereits den externen Datenschutzbeauftragten der Handwerkskammer Lübeck und agiert weisungsfrei in der Behandlung von Hinweisen. Dazu einige Hinweise:

  • Zunächst ist zu überlegen, der eigenen Führungskraft einen Hinweis über das Fehlverhalten zu geben.
  • Sollte dieser Weg nicht in Betracht kommen, können Hinweise auf Fehlverhalten bei der externen Meldestelle der Handwerkskammer Lübeck persönlich, postalisch, telefonisch, per E-Mail oder Onlineformular abgegeben werden. Die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den nächsten Seiten.
  • Die Angaben werden streng vertraulich behandelt und von zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen plausibilisiert. Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der nächsten Seite.
  • Sie können in Ausnahmefällen Ihre Meldung anonym abgeben, sofern schwerwiegende persönliche, arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche oder soziale Nachteile befürchtet werden.
  • Bitte beachten Sie: Es werden nur Meldungen angenommen, welche Missstände oder Vorgänge bei der Handwerkskammer Lübeck zum Inhalt haben. Bei Problemen zwischen Verbrauchern und Mitgliedsbetrieben, die sich aus der Abwicklung von Dienst- oder Werkverträgen ergeben, steht das kostenlose Vermittlungsverfahren der Handwerkskammer Lübeck  zur Verfügung.

Inhalt einer Meldung

Folgende Verstöße oder Fehlverhalten können der Grund eines Hinweises sein:

  • Korruption / Bestechung: Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstige Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil
  • Diebstahl / Unterschlagung: Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse
  • Betrug / Untreue: Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
  • Wettbewerbs- / Kartellverstöße: Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen
  • Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung: Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel etc., auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen
  • Bilanzbetrug / Buchhaltungsverstöße: Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen
  • Gesundheitsschutz / Arbeitsplatzsicherheit: Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen
  • Diskriminierung / Belästigung: Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung und dem Verbot der Zurücksetzung aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc. sowie Bedrängung der Privatsphäre, auch etwa Mobbing oder Bossing
  • Verstöße gegen Regelungen des Datenschutzes und/oder Sicherheit in der Informationstechnik: unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, Verlust oder Offenlegung von personenbezogenen Daten durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen in der Informationstechnik


Eine Sachverhaltsaufklärung wird durch eine strukturierte Meldung unterstützt. Daher sollte der Hinwies eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls beinhalten. Dazu können Sie sich an den folgenden Fragen orientieren:

  • Wer hat den Verstoß begangen?
  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wann ist es passiert?
  • Wie lässt sich der Verstoß belegen?

Das onlinebasierte Formular bietet Ihnen die Möglichkeit alle Angaben strukturiert zu erfassen.

Datenschutzinformation

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck
E-Mail: info@hwk-luebeck.de
Telefon: 0451 1506-0

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Herr Sebastian Feik
legitimis GmbH
Ball 1
51429 Bergisch Gladbach
E-Mail: datenschutz-hwkluebeck@hwk-luebeck.de
Telefon: 02202 28 941-0

Art und Umfang der Datenverarbeitung

Persönlich, postalisch, telefonisch, per E-Mail oder Onlineformular besteht die Möglichkeit, die Handwerkskammer Lübeck über schwerwiegendes Fehlverhalten, von welchem Sie Kenntnis erhalten haben, zu informieren. Sie entscheiden über Umfang und Inhalt der Informationen, welche Sie der Meldestelle der Handwerkskammer Lübeck übermitteln.

Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Alle übermittelten Daten werden zur Sachverhaltsprüfung durch das legitimis-Hinweisgeberteam vertraulich geprüft und unter Beachtung der gebotenen Vertraulichkeit mit dem Hinweisgeber-Team der Handwerkskammer Lübeck plausibilisiert und zur Sachverhaltsaufklärung verwendet. Alle Mitglieder des Hinweisgeber-Teams der Handwerkskammer Lübeck sind zusätzlich auf Vertraulichkeit im Rahmen Ihrer Tätigkeit verpflichtet. Im Rahmen der Aufklärung kann eine Einbindung interner und externer Sachverständiger und Dienstleister erfolgen. Im Rahmen einer möglichen Strafverfolgung kann es dazu kommen, dass die personenbezogenen Daten gegenüber staatlichen Ermittlungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

Folgende Daten werden bei Abgabe eines Hinweises erhoben, sofern Sie sie uns übermitteln:

  • Daten zum Sachverhalt

Freiwillig und in Abhängigkeit zum Vorfall können folgende Daten durch Sie übermittelt werden

  • Personenbezogene Daten etwaiger beteiligter Mitarbeiter der Handwerkskammer Lübeck oder externe Personen
  • Kontaktdaten
  • Dokumente und Bilder

Rechtsgrundlage und Zweck für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Abgabe Ihres Hinweises ist die Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unseres berechtigtes Interesse Verstöße gegen Strafvorschriften und bußgeldbewehrte Verstöße in der Handwerkskammer Lübeck zu identifizieren und zu verfolgen und Art 6. Abs. 1 lit. c DSGVO, die Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Meldewege zur Abgabe eines Hinweises

Für Meldungen zu Verstößen bzw. bei Verdacht auf Verstöße gegen Recht, Gesetz und interne Richtlinien und Regelungen gibt es für Sie mehrere Möglichkeiten:

Ihnen stehen folgende Meldewege zur Abgabe eines Hinweises offen:

Postalisch:

legitimis GmbH
Ball 1
51429 Bergisch Gladbach

Telefonisch:

+49 (0)2202 28941-0

E-Mail:

hinweis-hwkluebeck@legitimis.com

Online-Meldeformular:

Formular