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Der Weg zum Meister

Gesellenbrief in der Tasche – und wie geht es jetzt weiter? Wer sich für eine Fortbildung zum Meister entscheidet, verbessert nicht nur seine eigene Leistungsfähigkeit und Fachkompetenz, sondert schafft sich auch vielfältige Karriereperspektiven im Handwerk.

Die Fortbildung zum Meister vermittelt ein Handwerk in seiner ganzen Tiefe und Breite sowie das für eine erfolgreiche Selbständigkeit unverzichtbare Wissen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Unternehmensführung sowie Berufs- und Arbeitspädagogik.

Der Meisterbrief ist ein Qualitäts- und Vertrauenssiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks. Handwerker mit Meisterbrief weisen gegenüber ihren Kunden aus, dass sie können, was sie anbieten. "Made in Germany" ist und bleibt ein Garant für hohe Qualität.

Kurz: Der Meistertitel ist ein sicheres Fundament für die unternehmerische Selbstständigkeit oder die Übernahme einer leitenden Funktion in einem Handwerksbetrieb und das ideale Sprungbrett für dynamische junge Menschen.

Gute Gründe für den Meistertitel

  • Meister haben bessere Verdienstmöglichkeiten.
  • Meister sichern Arbeitsplätze – auch ihren eigenen.
  • Meister gehen seltener in Insolvenz als andere Unternehmer.
  • Meister dürfen auch ohne Abitur studieren.
  • Meister stehen für Qualitätsarbeit.
  • Meister haben Zukunft.

Beratung

Ihre Handwerkskammer ist für Sie da! Wir beraten Sie gern zu allen individuellen Fragen rund um die Meisterprüfung.
 

Meisterbrief der Handwerkskammer Lübeck

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Am 14. Februar 2020 ist das „Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO)“ in Kraft getreten. Demnach ist die Meisterpflicht für zwölf Gewerke der Anlage B1 HwO wieder eingeführt worden.

Weitere Informationen

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Anmeldung & Vorbereitungskurse

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Meisterfeier

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Zulassung

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Formulare & Downloads

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Prüfung & Gebühren

Foto: HWK Lübeck

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brief

Ansprechpartner

Frank Roth Abteilungsleiter Meister- und Fortbildungsprüfung Telefon 0451 1506-221 froth@hwk-luebeck.de

Matthias Krack Sachbearbeiter Meister- und Fortbildungsprüfung Telefon 0451-1506-229 mkrack@hwk-luebeck.de

Themen

Handwerke:

  • Dachdecker
  • Friseur
  • Glaser
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Kosmetiker
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Schornsteinfeger
  • Segelmacher
  • Tischler
  • Zahntechniker
     

Betreuung der Fortbildungsprüfungen:

  • Geprüfte/r Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung nach Handwerksordnung
  • Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach Handwerksordnung
  • Technischer Betriebswirt/in HWK
  • Ausbildereignung
  • Gebäudeenergieberater/in HWK

Kerstin Kranz Sachbearbeiterin Meister- und Fortbildungsprüfung Telefon 0451 1506-106 kkranz@hwk-luebeck.de

Themen

Handwerke:

  • Augenoptiker
  • Bäcker
  • Boots- und Schiffbauer
  • Elektrotechniker
  • Feinwerkmechaniker
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Konditoren
  • Metallbauer
  • Straßenbauer
  • Zimmerer

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Meisterprüfung

Ab wann und wo laufen Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung der Meisterprüfung, wann findet der Unterricht statt und was kosten diese?

Fachliche Vorbereitungslehrgänge (Teil I/II) werden je nach Handwerk von den Berufsbildungsstätten und dem Fortbildungszentrum der Handwerkskammer Lübeck, den Kreishandwerkerschaften und Innungen angeboten. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfungsteile III und IV bieten die Kreishandwerkerschaften im Bezirk der Handwerkskammer Lübeck sowie die Berufsbildungsstätte Elmshorn an. Nähere Angaben über Beginn, Dauer und Kosten der Lehrgänge können nur bei den jeweiligen Lehrgangsveranstaltern direkt in Erfahrung gebracht werden.

Wie viele Gesellenjahre muss ich für die Zulassung zur Meisterprüfung nachweisen?

Wenn die Gesellenprüfung in dem Handwerk bestanden wurde, in dem die Meisterprüfung angestrebt wird, ist der Nachweis einer Gesellenzeit (Berufstätigkeit) nicht erforderlich.

 

Innerhalb welcher Frist muss die gesamte Meisterprüfung abgelegt werden?

Für die Ablegung der gesamten Meisterprüfung gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Wie lange haben vor vielen Jahren abgelegte und bestandene Prüfungsteile Gültigkeit?

Bestandene Prüfungsteile gelten unbefristet, verfallen nicht.

Wie oft können die einzelnen Teile der Meisterprüfung abgelegt werden?

Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können jeweils 4 x abgelegt werden.

Wie geht es nach der schriftlichen Prüfung in den Teilen III und IV mit der Meisterprüfung weiter?

Nach der Zensierung der schriftlichen Arbeiten wird ein schriftlicher Bescheid mit den erzielten Prüfungsergebnissen erteilt. Zu evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfungen bzw. zum praktischen Teil IV wird später eingeladen.

Welche Nachweise sind bei Ablegung einer zweiten Meisterprüfung erforderlich? Kann bei der zweiten Meisterprüfung befreit werden?

Bei Ablegung einer zweiten Meisterprüfung sind keine Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Es kann von gleichlautenden Prüfungsteilen, wie z.B. Teile III und IV, aber auch von gleichartigen Prüfungsbereichen, Prüfungsfächern oder Handlungsfeldern befreit werden.

 

Meistervorbereitungslehrgänge

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Meister-BAfög, können Teilnehmer an den Meistervorbereitungskursen finanzielle Förderungen in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen erhalten.
Nähere Informationen zum Meister-BAfög und Anträge zum Herunterladen erhalten Sie im Internet unter: http://www.meister-bafoeg.info. Weitere Hinweise zu Fördermöglichkeiten finden Sie unter: 2. Fortbildung.

Muss ich die gesamte Lehrgangsgebühr vorab bezahlen?

Nein, in dem Vertrag über die Teilnahme an Meistervorbereitungslehrgängen, den wir mit Ihnen abschließen werden, ist geregelt, dass Sie das Lehrgangsentgelt in Raten bezahlen. Die Anzahl und Höhe der Raten variiert und ist abhängig von der Höhe der Lehrgangsgebühr und der Dauer des Lehrgangs.

Welche Rücktritts-und Kündigungsmöglichkeiten habe ich?

Bis 1 Woche vor Lehrgangsbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt vom Teilnahmevertrag für Sie möglich. Bei einem späteren Rücktritt bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 20 % des Lehrgangsentgelts.
Nach Lehrgangsbeginn ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende des dritten Lehrgangsmonats und dann jeweils zum Ende des nächsten Lehrgangsquartals für Sie möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Sie müssen auch die Kündigungsfristen beachten.