Gespräch in der Werkstatt

Foto: romankosolapov/stock.adobe.com

Betriebswirtschaftliche Beratung

Selbständige Handwerksmeister brauchen meist beides: handwerkliches Können und wirtschaftlichen Sachverstand. Unsere Betriebsberater informieren Sie gerne zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen rund um Ihr Unternehmen.

Handwerksbetriebe, die sich erfolgreich am Markt behaupten wollen, müssen markt-, kunden- und kostenorientiert denken und handeln. Die Handwerkskammer Lübeck steht im ständigen Kontakt mit den Handwerksbetrieben in der gesamten Region und unterstützt Sie bei der Analyse und Planung in allen Unternehmensbereichen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen langfristige Ziele und Maßnahmen und helfen Ihnen bei der Kontrolle der Umsetzung.

Unser Beratungsangebot umfasst folgende Fragen:

  • Über welche Stärken und Schwächen verfügt mein Betrieb?
  • Welche Chancen bieten sich für mein Unternehmen? Welche Risiken bestehen?
  • Mit welcher Strategie erreiche ich meine Ziele?
  • Wie ist mein Betrieb betriebswirtschaftlich aufgestellt?
  • Wie lese ich die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)?
  • Wie hängen die BWA, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Bilanz zusammen?
  • Ist mein Stundenverrechnungssatz noch aktuell?
  • Wie schneidet mein Betrieb im Vergleich mit anderen Handwerksbetrieben aus meinem Gewerk ab?
  • Wie plane ich meine nächsten Geschäftsjahre?
  • Welche Investitionen kann ich mir leisten?
  • Wie sorge ich für eine mögliche Krise vor?
  • Wie bereite ich mich auf das Bankgespräch vor?
  • Welche Kredit- und Fördermöglichkeiten gibt es?

Betriebsübergabe

Sie wollen Ihren Betrieb übergeben und suchen einen Nachfolger? Sie fragen sich, wie viel Ihr Betrieb eigentlich wert ist und was Sie bei einer Übergabe beachten müssen? Die Betriebsberater der Handwerkskammer unterstützen Sie gerne bei der Betriebsübergabe oder der -übernahme.

Wir führen mit Ihnen ein Orientierungsgespräch durch, um die Rahmendaten zu erfassen. Darin besprechen wir die aktuelle Situation und erörtern bestehende Möglichkeiten. Sollten Sie noch keinen Nachfolger gefunden haben, steht Ihnen unsere Betriebsvermittlungsbörse zur Verfügung. Sollten Sie bereits einen geeigneten Nachfolger gefunden haben, treten wir gerne mit Ihrem potentiellen Nachfolger in Kontakt, wenn das von Ihnen gewünscht ist. Bei Bedarf begleiten unsere Betriebsberater gerne die erforderlichen Gespräche und Verhandlungen.

Unternehmenswert und Finanzierung

Unsere Berater nehmen die Bewertung des Unternehmenswertes nach der AWH-Methode vor. Die Methode "AWH" (Arbeitskreis der wertermittelnden Berater im Handwerk) ist ein Standard zur Bewertung von kleinen und mittleren Betrieben. Die Berater unterstützen auch bei der Vorbereitung von Bankgesprächen und informieren über Finanzierungsmöglichkeiten. Gerne erstellen unsere Berater gemeinsam mit Ihnen Zeitpläne, denn eine Übergabe muss gut geplant werden.

Landesinitiative zur Unternehmensnachfolge

«Ich gebe nicht auf – ich gebe weiter.» Dieses Motto könnte angesichts von jährlich 1.300 zur Übergabe anstehenden Unternehmen im Norden für Betriebsinhaberinnen oder -inhaber Leitmotiv sein. Mehr Mut und Weitblick beim Thema Nachfolge – das ist das Ziel der Initiative des Landes Schleswig-Holstein. Sie möchte Beratungs- und Informationsangebote im Land bekannter machen. 

Broschüre zur Betriebsübergabe

Wertvolle Informationen zum Thema finden Sie in unserer kostenfreien Broschüre "Betriebsübergabe im Handwerk". Sie erörtert zum Beispiel Voraussetzungen, Ziele, Übergabeformen und Konzepte. Sie beinhaltet zudem zwölf Tipps zur erfolgreichen Übergabe und eine Checkliste.

Umfrage zur Betriebsnachfolge

Neben der persönlichen Beratung untersuchen wir zusammen mit der Handwerkskammer Flensburg in regelmäßigen Abständen die Vorstellungen und Situation der abgebenden Inhaber und Unternehmer in Schleswig-Holstein.

Betriebswirtschaftliche Vergleiche und Kennzahlen

Der eingetragene Verein "perfakta SH e.V. - Handwerk in Zahlen" mit Sitz in Kiel führt seit 2010 in regelmäßigen Abständen Betriebsvergleiche für viele Gewerke durch. Er liefert damit wichtiges Zahlenmaterial für das Handwerk.

Die Zahlen sind eine wertvolle Hilfe für alle an der Umfrage teilnehmenden Betriebe. Sie erhalten durch ihre freiwillige Teilnahme eine individuelle Auswertung ihrer betriebswirtschaftlichen Daten. Die Teilnahme an einem Betriebsvergleich kostet lediglich einen kleinen Förderbeitrag. Wenn Sie Interesse an einer Unternehmensanalyse haben, informieren Sie sich gerne bei perfakta SH e.V.

Sie wollen sich selbstständig machen?

Der Betriebsvergleich von perfakta zeigt Ihnen, wie in der Branche kalkuliert wird – damit Sie nicht mit falschen Preisen und falschen Vorstellungen starten.

Kontakt zu perfakta

Finanzierung & Fördermittel

Sie möchten investieren, doch Ihnen fehlt das nötige Kapital? Es gibt zahlreiche Förderprogramme für Handwerksbetriebe. Doch welches ist in Ihrem Fall das beste? Die Betriebsberater der Handwerkskammer unterstützen Sie dabei, die für Sie günstigste Finanzierungsmöglichkeit zu finden.

Investitionen und deren Finanzierung sind für Existenzgründer und Unternehmer wichtige Bausteine einer erfolgreichen Unternehmensführung. Eine solide Finanzierung sichert nachhaltig den Fortbestand des Unternehmens. Ob Investitionen in Immobilien, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder die Finanzierung von Betriebsmitteln – die Berater der Handwerkskammer Lübeck verfügen über langjährige Erfahrungen mit den verschiedenen Finanzierungs- und Förderinstrumenten und stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner beratend zur Seite. 

Die Berater unterstützen Sie, die für Sie optimale Finanzierung auszuwählen. Sie berücksichtigen dabei verschiedene öffentliche Finanzierungshilfen. Zudem ermitteln sie mit Ihnen gemeinsam den optimalen Kapitalbedarf, planen die Rentabilität und erstellen Ihnen eine Liquiditätsplanung. Unsere Mitarbeiter bereiten Sie zudem auf Bankgespräche vor und helfen bei der Beantragung von Fördermitteln.

Fördermittel

Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen, werden vom Land Schleswig-Holstein bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Die Basisförderung sieht als 1. Stufe 7.500 Euro als Unterstützung vor. Für das Schaffen eines zusätzlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes können in der 2. Stufe zusätzliche 2.500 Euro Zuschuss gewährt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IB.SH: Infos zur Meistergründungsprämie.

Unternehmen können betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch zinsgünstige öffentliche Darlehen und eventuell auch durch Investitionszuschüsse fördern lassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
KfW-Bank: www.kfw-mittelstandsbank.de
Investitionsbank: www.ib-sh.de

Grundsätzlich müssen Darlehen abgesichert werden. Sicherheiten stehen häufig nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein kann Ausfallbürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite bis zu 1 Million Euro übernehmen. Weitere Informationen:
Bürgschaftsbank: www.bb-sh.de

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) engagiert sich mit typisch stillen und offenen Beteiligungen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro bei mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Sie verbessert die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen und deren Möglichkeiten weiteres Fremdkapital zu beantragen. Weitere Informationen:
MGB: www.mbg-sh.de

Zuschüsse dienen der Weiterführung von Unternehmen, Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen und Förderung der Innovationskraft von Unternehmen. Das Land Schleswig-Holstein bietet zielgerichtete Zuschussprogramme in der Regel über die Förderinstitute des Landes. Weitere Informationen:
Investitionsbank: www.ib-sh.de

Existenzgründer sollten sich bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter informieren, ob die Möglichkeit auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld besteht. 

Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.


Darüber hinaus vergeben die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter weitere diverse Zuschüsse wie zum Beispiel die Förderung der Wiedereingliederung von älteren Beschäftigten oder Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

Was tun bei einer Unternehmenskrise?

Unternehmerisches Handeln bringt auch Risiken mit sich, insbesondere in wirtschaftlich turbulenten Zeiten. Unsere Betriebsberater helfen Ihnen eine kritische Situation zu erkennen und erste Maßnahmen zu ergreifen.

Immer länger währende Zahlungsfristen oder Forderungsausfälle und somit fehlende Liquidität, rückläufige Nachfrage und stetig steigende Kosten können für ein Unternehmen sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Ob junge Unternehmen in der Aufbauphase oder lang bestehende Betriebe, niemand ist vor Unternehmenskrisen gefeit.

Die meisten Krisen entstehen jedoch nicht von heute auf morgen. Daher ist es unerlässlich, dass der Unternehmer die Signale frühzeitig erkennt und zügig Maßnahmen einleitet. Die Handwerkskammer stellt ihren Mitgliedsbetrieben kompetente Beratung zu verschiedenen Aspekten zur Verfügung.

Zu den angebotenen Themen zählen die Klärung der Ursachen der Krise, mögliche Sofortmaßnahmen sowie die Vermeidung von Strategiekrisen. Darüber hinaus erfolgt die Unterstützung im Gespräch mit Kapitalgebern bei Liquiditätsbedarf und die Abklärung von Fördermöglichkeiten in der Krise.

Die Beratung richtet sich ausdrücklich an Betriebe, die nicht insolvenzantragspflichtig sind, das heißt, Betriebe, bei denen keine Überschuldung oder Illiquidität vorliegt.

Das Angebot umfasst die individuelle Beratung vor Ort im Betrieb oder in den Räumen der Handwerkskammer, gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Steuerberater oder Kreditinstitut.

Die Vorteile für die betroffenen Unternehmen liegen in der Hilfe zur Aufrechterhaltung der Liquidität, der nachhaltigen Unternehmenssicherung sowie der Beseitigung von Schwachstellen.

Was tun, wenn der Chef ausfällt?

Kann jemand den Betrieb weiterführen, wenn Sie als Chef plötzlich ausfallen? Dieses Thema schieben Unternehmer gern vor sich her. Im schlimmsten Fall zu lange. Dann herrscht Stillstand. Auf dieser Seiten erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem persönlichen „Notfallkoffer“ vorsorgen können.

Sie können bereits jetzt dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt, falls Sie einmal für einen längeren Zeitraum ausfallen sollten. Denn vor einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankungen ist niemand gefeit. Im Handwerk ist die Bindung zwischen Betrieb und Inhaber zudem traditionell sehr eng – sowohl juristisch als auch organisatorisch. Das bedeutet: Viele Aufgaben sind dem Chef zugeordnet. Umso wichtiger ist es, auf einen potenziellen Ausfall gut vorbereitet zu sein. Denn für Ihr Unternehmen kann ein längerer Ausfall zu einer existenzbedrohenden Krise werden.

Notfallkoffer packen

Der Notfallkoffer deckt sowohl den betrieblichen als auch privaten Bereich ab. Darin enthalten sind zum Beispiel Formulare für eine Generalvollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. In ein beschreibbares PDF können Inhaber die Kontaktdaten von wichtigen Ansprechpartnern eintragen, etwa Stellvertreter, Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Bankberater und Ansprechpartner diverser Versicherungen. Das PDF dient auch als Checkliste und stellt sicher, dass an alles gedacht ist: Steuertermine, Aufbewahrungsorte wichtiger Unterlagen zu Fuhrpark, Maschinen und Gebäuden, Gesellschaftsverträge und Handelsregisterauszüge. Damit haben die Betroffenen etwas in der Hand, nämlich den unmittelbaren Zugang zu allen Informationen.

Im Notfallordner für den betrieblichen Bereich befinden sich zum Beispiel:

  • Zu benachrichtigende Personen
  • Wichtige Termine
  • Ansprechpartner für betriebliche Belange
  • Aufbewahrungsorte von Unterlagen
  • Vollmachten
  • Gesellschaftsverträge/Handelsregisterauszüge
  • Sonstige Unterlagen

Individuelle Beratung

Früher an später denken – mit dieser Devise liegen Sie bei dem Thema richtig. Wenn Sie den Notfallkoffer gepackt haben, steht einem reibungslosen Fortgang des Geschäftsbetriebs nichts mehr im Wege. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch persönlich. Wenden Sie sich dafür an die Betriebsberater der Handwerkskammer.