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Lehrlingsrolle

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinem Lehrling/seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) bei seiner Handwerkskammer vor Beginn der Ausbildung bzw. direkt nach Vertragsabschluss beantragen. Die rechtzeitige Einreichung der Vertragsunterlagen ermöglicht eine kurzfristige Rückgabe der eingetragenen Berufsausausbildungsverträge.

Online-Lehrvertrag

Durch Nutzung unseres datenbankbasierten Online-Lehrvertrages haben Sie die Möglichkeit, Ihren Berufsausbildungsvertrag komfortabel direkt auf unserer Internetseite auszufüllen. Hier gelangen Sie direkt zum Online-Lehrvertrag.

Sie haben Fragen zum Inhalt der Verträge, z. B. zur genauen Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Vergütung, wöchentlichen Arbeitszeit, zu Urlaub oder zu Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten? Wir helfen Ihnen, beraten Sie gerne und senden Ihnen bei Bedarf Berufsausbildungsverträge zu.