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Lehrlingsrolle
Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinem Lehrling/seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) bei seiner Handwerkskammer vor Beginn der Ausbildung bzw. direkt nach Vertragsabschluss beantragen. Die rechtzeitige Einreichung der Vertragsunterlagen ermöglicht eine kurzfristige Rückgabe der eingetragenen Berufsausausbildungsverträge.
Online-Lehrvertrag
Durch Nutzung unseres datenbankbasierten Online-Lehrvertrages haben Sie die Möglichkeit, Ihren Berufsausbildungsvertrag komfortabel direkt auf unserer Internetseite auszufüllen. Hier gelangen Sie direkt zum Online-Lehrvertrag.
Sie haben Fragen zum Inhalt der Verträge, z. B. zur genauen Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Vergütung, wöchentlichen Arbeitszeit, zu Urlaub oder zu Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten? Wir helfen Ihnen, beraten Sie gerne und senden Ihnen bei Bedarf Berufsausbildungsverträge zu.
Lehrlingsrolle Mitarbeiter
Nadire Aslan-Tut (Lehrlingsrolle Kreise Plön, Kiel, Lübeck)
0451 1506-215
naslan-tut@hwk-luebeck.de
Patrick Mathias (Lehrlingsrolle, Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Steinburg)
0451 1506-220
pmathias@hwk-luebeck.de
Sina Matthews (Lehrlingsrolle, Kreise Neumünster, Ostholstein und Pinneberg)
0451 1506-218
smatthews@hwk-luebeck.de
Angela Schöning (Lehrlingsrolle Kreis Stormarn)
0451 1506-216
aschoening@hwk-luebeck.de