Foto: Olaf Malzahn - biha/www.amh-online.de

Das Weiterbildungsstipendium – Förderung sichern und durchstarten

Seit über 30 Jahren unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Alle Informationen rund um das Weiterbildungsstipendium finden Sie auf dieser Seite.

Kai Kittendorf Abteilungsleiter Berufsausbildung Telefon 0451 1506-212 kkittendorf@hwk-luebeck.de

Das Weiterbildungsstipendium kurz erklärt

Das Stipendium fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Rund 270 Kammern nehmen jährlich 6.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten auf. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert bundesweit die Durchführung der Stipendien durch die Kammern und zuständigen Stellen. Sie handelt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das auch die Mittel bereitstellt. Der nachfolgende Film erklärt in einer Minute die Bewerbungsvoraussetzungen und Fördermöglichkeiten.

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Melisa Ersöz Ergebnisverarbeitung Zwischen- und Gesellenprüfungen der Innungsausschüsse, Weiterbildungsstipendium Telefon 0451 1506-177 mersoez@hwk-luebeck.de

Ein Stipendium zum Träume erfüllen

Zwölf Länder, 20 Betriebe und unzählige neue Techniken – das ist die Bilanz von Frieda Härtel. Die gelernte Buchbinderin ist nach ihrem Ausbildungsabschluss im August 2016 auf die Walz gegangen. Ein Weiterbildungsstipendium ermöglicht ihr dabei, an Kursen von renommierten Buchbindern teilzunehmen.

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Foto: Frieda Härtel

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden anspruchsvolle fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zum Beispiel auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Die im Folgenden genannten Beispiele dienen lediglich der Orientierung.
 

  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt)
  • Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, zum Beispiel Fremdsprachen, IT-Themen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen

Umfang der Förderung

Stipendiaten können Zuschüsse in Höhe von bis zu 8.700 Euro in maximal drei Jahren erhalten. Der Zeitraum bezieht sich auf das Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre. Die Förderung setzt einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme voraus. Sie muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer beantragt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

Die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium erfolgt über ein Bewerbungsverfahren, sodass kein grundsätzlicher Anspruch auf das Stipendium besteht. Um sich für das Stipendium zu bewerben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt: Die Aufnahme in das Stipendium ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie zudem entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können leider nicht in das Stipendium aufgenommen werden. Außerdem müssen Sie eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden, oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen, oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Ihre Bewerbung

Die Handwerkskammer Lübeck ist Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums, wenn der Berufsausbildungsvertrag in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Lübeck eingetragen war. Anfang November eines Jahres werden die infrage kommenden Absolventen von der Kammer per Post angeschrieben. Sie erhalten auf diesem Weg das Bewerbungsformular. Die Bewerbung muss der Kammer vollständig bis Ende November vorliegen, damit eine Aufnahme für den 1. Januar des folgenden Kalenderjahres erfolgen kann. Eine spätere Aufnahme ist möglich, jedoch verkürzt sich dadurch entsprechend der Förderzeitraum. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht.

"Das Geld ist eine große Hilfe"

Die Fotografin Mona Krüger finanziert mit dem Weiterbildungsstipendium ihren Meisterbrief. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel wäre es ihr nicht möglich gewesen, die Meisterausbildung in Vollzeit anzugehen. Die Bewerbung für das Stipendium sei „ganz unkompliziert und ohne viel bürokratischen Aufwand“ gewesen, sagt Krüger.

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Foto: Mona Krüger