Stockholmer Hafen in Dänemark

Foto: Rosel Eckstein/pixelio.de

Informationen zur Dienstleistungserbringung in Dänemark

Bei Fragen zu den folgenden Themen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Ansprechpartnerin Sybille Kujath auf. 

Sybille Kujath Außenwirtschaftsberaterin Telefon 0451 1506-278 Mobil 0159 04390514 skujath@hwk-luebeck.de

Montagearbeiten in Dänemark

Einen Überblick, was Sie bei der Auftragsabwicklung in Dänemark beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt Montagearbeiten in Dänemark.

Online-Seminar: Arbeiten in Dänemark

Über den Link können Sie sich einen Mitschnitt eines Online-Seminars zum Thema "Arbeiten in Dänemark" anschauen:

RUT-Meldepflicht

Jedes ausländische Unternehmen, das zur Erbringung von Dienstleistungen Mitarbeiter nach Dänemark entsendet, muss diese vor der Arbeitsaufnahme im elektronischen RUT-Register anmelden. Ausnahmen gelten nicht für die Baubranche. Auch Solo-Selbständige in der Baubranche sind meldepflichtig. Das gilt auch, wenn der Einzelunternehmer Maschinen installiert oder repariert.

Zulassungspflichten

In Dänemark sind nur wenige Gewerke zulassungspflichtig. Die Arbeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Zulassung erteilt wurde. Die Arbeitsausführung ohne Zulassung mit einer Abnahme durch einen zugelassenen Betrieb ist nicht möglich. Dies gilt im Handwerk für:

  • Arbeiten mit Asbest im Außenbereich
  • Elektriker
  • Installateure und Heizungsbauer
  • Arbeiten an gasbetriebenen Motoren
  • Kälteanlagenbauer
  • Kanalbauer
  • Brunnenbauer

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter in einem gefahrgeneigten Bereich tätig, lassen Sie vorab Ihre Berufsqualifikation anerkennen. Dies betrifft im Handwerk folgende Tätigkeiten:

  • Arbeiten mit Kältemitteln
  • Arbeiten mit Asbest im Innenbereich
  • Führen eines Krans, Gabelstaplers oder Teleskopladers
  • Arbeiten mit Druckkesseln
  • Gerüstbau (> 3 Meter)
  • Montage von Aufzügen
  • Schweißarbeiten

A1-Entsendebescheinigung

Bei einer Entsendung für bis zu 24 Monate gilt für Sie und Ihre Mitarbeiter weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht, wenn keine bereits vorab entsandte Person abgelöst wurde. Weisen Sie dies über die Entsendebescheinigung A1 nach. Achtung: Für Drittstaatsangehörige gelten abweichende Vorschriften. Die Antragstellung für Mitarbeiter und Selbständige erfolgt mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal.

Arbeitssicherheit

Die Sicherheit auf Baustellen wird in Dänemark sehr streng überwacht. Rechnen Sie immer damit, auf Ihrer Baustelle kontrolliert zu werden. Sollte der Kontrolleur sicherheitstechnische Mängel feststellen, wird ein hohes Bußgeld (ab 20.000 DKK) verhängen. Bei gravierenden Sicherheitsmängeln wird Ihre Baustelle stillgelegt.

Gewerkschaften

Die Verhandlung von Löhnen und Gehältern ist in Dänemark Sache der Tarifparteien. Gesetzliche Vorgaben für Arbeitsverhältnisse beschränken sich auf oben genannte Gesetze. Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Dänische Gewerkschaften sind traditionell sehr stark und bemüht, Tarifverträge mit ausländischen Unternehmen abzuschließen. Damit soll ein unlauterer Wettbewerb mit Billiglöhnen vermieden und sicher­gestellt werden, dass auch entsandte Arbeitnehmer zu den in Dänemark üblichen Bedingungen beschäftigt werden.

Umsatzsteuer bei grundstücksbezogenen Leistungen für gewerbliche Kunden

Bei einer Tätigkeit für einen gewerblichen Kunden geht die Steuerschuld gesetzlich auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Es besteht keine steuerliche Registrierungspflicht in Dänemark. Achtung: Eine steuerliche Registrierungspflicht besteht jedoch, wenn nicht-dänische Subunternehmer mit grundstücksbezogenen Leistungen beauftragt werden.

Umsatzsteuer bei grundstücksbezogenen Leistungen für Privatkunden

Eine dänische Umsatzsteuerpflicht entsteht. Eine Registrierung beim Gewerbeamt ist notwendig. Die dänische Umsatzsteuernummer (SE-Nummer) beantragen Sie mindestens acht Tage vor Aufnahme der Tätigkeit beim dänischen Gewerbeamt.

Der geltende Umsatzsteuersatz (moms) beträgt 25 % und ist auch auf Abschlagszahlungen zu berechnen. Die Umsatzsteuererklärung ist vierteljährlich auf elektronischem Wege abzugeben.

Bei der Durchführung von Werkleistungen können Sie alternativ das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen (OSS-Verfahren). Eine Werkleistung ist z. B. die Reparatur einer in Dänemark bereits eingebauten Heizung. Nicht möglich ist das OSS-Verfahren bei Werk- bzw. Montagelieferungen, wenn eine Montage selbst gelieferter Produkte mit selbst beschafften Stoffen erfolgt.

Steuerrückzahlung ohne NemKonto möglich

Für Vorsteuerrückzahlungen aus Dänemark wird ein NemKonto benötigt. Um das deutsche Firmenkonto als NemKonto anerkennen zu lassen, müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden.

Um das zu vermeiden, können sich Unternehmen stattdessen an die Digitaliseringsstyrelsen wenden, um Beträge manuell auf ein bestimmtes Bankkonto überweisen zu lassen. Hierzu ist eine E-Mail an spt(at)digst.dk zu senden.

Weitere Informationen

Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit

Informationen zu Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit finden Sie im nebenstehenden Dokument. 

Deutsch-Dänisches Wörterbuch

Das Wörterbuch hilft Ihnen, die wichtigsten Worte zu erlernen und erleichtert Ihnen den Start. 

Feste Fehmarnbeltquerung

Hier finden Sie Informationen rund um den: