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Montagearbeiten in Dänemark
Merkblatt
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Montagearbeiten in Dänemark.
Montagearbeiten in Dänemark (187,44 KB)
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Online-Seminar: Arbeiten in Dänemark
Sybille Kujath Außenwirtschaftsberaterin Telefon 0451 1506-278 Mobil 0159 04390514 skujath@hwk-luebeck.de
Steuerrückzahlung ohne NemKonto möglich
Für Vorsteuerrückzahlungen aus Dänemark wird ein NemKonto benötigt. Um das deutsche Firmenkonto als NemKonto anerkennen zu lassen, müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden.
Um das zu vermeiden, können sich Unternehmen stattdessen an die Digitaliseringsstyrelsen wenden, um Beträge manuell auf ein bestimmtes Bankkonto überweisen zu lassen. Hierzu ist eine E-Mail an spt(at)digst.dk zu senden.
Verstärkte Baustellenkontrollen zu Staubbelastung und Ergonomie
Seit März 2022 führt die dänische Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen unangemeldete Kontrollbesuche durch, bei der besonders auf Staub und physische Belastungen, z.B. durch schweres Heben, geachtet wird. Bei ihren Besichtigungen der Baustellen achtet die Arbeitsschutzbehörde darauf, ob:
- staubschwache Arbeitsmethoden angewendet werden
- staubintensive Arbeiten von anderen Arbeiten getrennt ausgeführt werden
- geeignete technische Hilfsmittel, um schweres Heben und Tragen zu vermeiden, benutzt werden
Auch das Arbeitsumfeld in den Unternehmen wird während der Besuche genauer betrachtet.
Handbuch zum Arbeitsschutz in der Baubranche (Deutsch, 2016) (18.18 MB) (17,75 MB)
Handbuch zum Arbeitsschutz in der Baubranche (Englisch, 2020) (19,36 MB)
Weitere Infos
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Download pdf RUT-Meldung Mitarbeiter und Einzelunternehmer (870,78 KB)
Download pdf Dänische Gewerkschaften (804,90 KB)
Download pdf Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung (657,19 KB)
Download pdf Zulassung Elektro, SHK, Kanalbau (674,23 KB)
Download pdf Anerkennung gefahrengeneigte Berufe (656,48 KB)
Download pdf Arbeiten mit Kältemitteln (625,73 KB)
Download pdf Antragsformular Umsatzsteuerregistrierung (592,13 KB)
Download pdf Ausfüllhilfe Umsatzsteuerregistrierung (592,13 KB)
Download pdf Ausfüllhilfe elektronische Umsatzsteuererklärung (1,21 MB)
Download pdf Abmeldung Steuern (685,57 KB)
Download pdf Kleines Wörterbuch Dänisch (1,61 MB)
Umsatzsteuer nicht zu früh überweisen
Wer in Dänemark umsatzsteuerpflichtig ist, muss in der Regel vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die Steuer an die Finanzbehörden überweisen. Dafür sind ein Monat und zehn Tage nach Ablauf des Quartals Zeit. Die Umsatzsteuererklärung kann nicht vor Ablauf des Quartals eingereicht werden.
Achtung: Wer die geschuldete Umsatzsteuer mehr als fünf Tage vor Ablauf der Frist überweist, riskiert, dass das Finanzamt die Zahlung nicht zuordnen kann und das Geld zurück überweist. Überweist man daraufhin zum zweiten Mal die Steuer nach Ablauf der Frist, erhebt die Steuerbehörde Skat Verzugszinsen und eine Mahngebühr.