Foto: Dmitry Naumov/stock.adobe.com
Montagearbeiten in Finnland
Merkblatt
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt
Sybille Kujath Außenwirtschaftsberaterin Telefon 0451 1506-278 Mobil 0159 04390514 skujath@hwk-luebeck.de
Umsatzsteuersatz steigt zum 1. September 2024
Am 1. September 2024 ist der Normalsatz der finnischen Umsatzsteuer von 24 auf 25,5 Prozent angestiegen.
Quelle: Germany Trade & Invest
Unbenutzte finnische Steuernummern werden gelöscht
Wer nach Finnland entsandt wird, um dort Arbeiten auszuführen, benötigt sowohl eine persönliche ID als auch eine Steuernummer, um die vorgeschriebenen Baustellenausweise beantragen zu können. Dies gilt auch, wenn keine Steuerpflicht eintritt.
Die finnische Steuerbehörde löscht nun alle Steuernummern, für die in den letzten zwei Jahren keine Entsendemeldung registriert wurde. Bei Bedarf muss eine neue Steuernummer beantragt werden.
Persönliche ID erfordert wieder persönliches Erscheinen
Alle Arbeitnehmer sind verpflichtet, über eine finnische Steuernummer zu verfügen. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht steuerpflichtig werden. Voraussetzung für die finnische Steuernummer ist eine finnische ID. Seit April 2022 kann diese wieder nur persönlich vor Ort bei bestimmten Finanzämtern beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt 1-3 Werktage.
Deutsch-Finnische Handelskammer als Repräsentant
Entsenden Sie Ihre Mitarbeiter für mehr als 10 Tage innerhalb der letzten 4 Monate nach Finnland, müssen Sie einen Vertreter in Finnland benennen. Die Deutsch-Finnische Auslandshandelskammer kann dies kostenpflichtig übernehmen.
Finnische betriebliche Gesundheitsvorsorge ist Pflicht
Sie sind verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Gesundheitsversorgung anzubieten. Die in Deutschland getätigten Maßnahmen sind nicht ausreichend. In der Praxis sorgen häufig Ihre Auftraggeber für ein entsprechendes Angebot, das dann auch für Ihre Mitarbeiter gilt.
Viele Tätigkeiten mit allgemeinverbindlichem Tarifvertrag
In Finnland gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Es gibt aber zahlreiche für allgemeinverbindliche Tarifverträge, die auch für Ihre Arbeitnehmer eingehalten werden müssen. Diese regeln über die Mindestlöhne hinaus auch weitere Arbeitsbedingungen sowie die Übernahme der Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.