Foto: Stefan Körber/fotolia.com
Montagearbeiten in Norwegen
Dienstleistungserbringung in Norwegen
Unabhängig von der Dauer eines Einsatzes in Norwegens gelten für die vorübergehende Tätigkeit in Norwegen grundsätzlich folgende Pflichten:
- Eintragung Handelsregister (Enhetsregister)
- Erhalt norwegischer Organisationsnummer für den deutschen Betrieb
- Persönliche ID-Kontrolle beim norwegischen Finanzamt
- Bei Mitarbeiterentsendung
- Erhalt D-Nummer und Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter
- A-Meldung abgeben
- Bei Mitarbeiterentsendung
- HMS-Karte beantragen
- Bei Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten
- A1-Entsendebescheinigung mitführen
Abhängig von Umsatz und Tätigkeit:
- Eintragung Umsatzsteuerregister (MVA-Register)
- Bei Umsatz über 50.000 NOK in zwölf Monaten
- Meldung beim Finanzamt für ausländische Angelegenheiten (SFU, COFTA)
- Entfällt bei Auftrag unter 20.000 NOK oder für Privatpersonen
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Montagearbeiten in Norwegen.
Montagearbeiten in Norwegen (512,12 KB)
Alle Merkblätter zu Norwegen finden Sie unter "Weitere Infos".
Sybille Kujath Außenwirtschaftsberaterin Telefon 0451 1506-278 Mobil 0159 04390514 skujath@hwk-luebeck.de
Weitere Infos
Download pdf Merkblatt Montagearbeiten (512,12 KB)
Download pdf Merkblatt Personennummer (467,35 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren für Elektroarbeiten (485,59 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren IuK-Technik (681,98 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren Baufahrzeugführer (644,29 KB)
Download pdf Handwerk-Wörterbuch Norwegisch (1,16 MB)
Download pdf Sprachleitfaden Norwegisch (1,01 MB)