Norwegische Fischerhäuschen

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Montagearbeiten in Norwegen

Dienstleistungserbringung in Norwegen

Unabhängig von der Dauer eines Einsatzes in Norwegens gelten für die vorübergehende Tätigkeit in Norwegen grundsätzlich folgende Pflichten:

  • Eintragung Handelsregister (Enhetsregister)
    • Erhalt norwegischer Organisationsnummer für den deutschen Betrieb
  • Persönliche ID-Kontrolle beim norwegischen Finanzamt
    • Bei Mitarbeiterentsendung
    • Erhalt D-Nummer und Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter
  • A-Meldung abgeben
    • Bei Mitarbeiterentsendung
  • HMS-Karte beantragen
    • Bei Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten
  • A1-Entsendebescheinigung mitführen

Abhängig von Umsatz und Tätigkeit:

  • Eintragung Umsatzsteuerregister (MVA-Register)
    • Bei Umsatz über 50.000 NOK in zwölf Monaten
  • Meldung beim Finanzamt für ausländische Angelegenheiten (SFU, COFTA)
    • Entfällt bei Auftrag unter 20.000 NOK oder für Privatpersonen

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Montagearbeiten in Norwegen.

Montagearbeiten in Norwegen (512,12 KB)

Alle Merkblätter zu Norwegen finden Sie unter "Weitere Infos".