Hände halten schwedisches Miniaturhäuschen

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Informationen zur Dienstleistungserbringung in Schweden

Bei Fragen zu den folgenden Themen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Ansprechpartnerin Sybille Kujath auf. 

Sybille Kujath Außenwirtschaftsberaterin Telefon 0451 1506-278 Mobil 0159 04390514 skujath@hwk-luebeck.de

Montagearbeiten in Schweden

Einen Überblick, was Sie bei der Auftragsabwicklung in Schweden beachten müssen, finden Sie in unserem Merkblatt Montagearbeiten in Schweden: 

Meldepflicht

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Schweden entsenden, sind verpflichtet, diese spätestens zu Arbeitsbeginn in Schweden anzumelden. Die Meldung erfolgt online. 

Ausnahme: Selbständige Einzelunternehmer, die keine Mitarbeiter entsenden, müssen keine Entsendemeldung abgeben. 

Zulassungspflichten

In Schweden herrscht fast vollständige Gewerbefreiheit. Dennoch sind einzelne Tätigkeiten zulassungspflichtig:

  • Elektroinstallationen
  • Feuergefährliche Arbeiten: Schwedische Versicherungen fordern eine Brandschutzausbildung.
  • Gerüstbau: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nur entsprechend ausgebildetes Personal einzusetzen. Eine externe Kontrolle ist nicht vorgesehen.
  • Wasserinstallationen: Freiwilliges Zertifikat

A1-Entsendebescheinigung

Bei einer Entsendung für bis zu 24 Monate gilt für Sie und Ihre Mitarbeiter weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht, wenn keine bereits vorab entsandte Person abgelöst wurde. Weisen Sie dies über die Entsendebescheinigung A1 nach. Die Antragstellung für Mitarbeiter und Selbständige erfolgt mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. 

Bauausweis ID06

Der schwedische Baustellenausweis ID06 ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2016 müssen auf Baustellen jedoch elektronische Anwesenheitsregister geführt werden. Die Anwesenheit wird zumeist über die ID06-Karte erfasst. Die Beantragung ist unabhängig von der Dauer der Tätigkeit in Schweden erforderlich. Die Bestellung erfolgt online, ist aufwändig und kostenintensiv.

Ausnahmen von der Bauausweispflicht:

  • wenn der Bauherr eine Privatperson ist
  • die gesamten Arbeits- und Materialkosten der Bautätigkeit weniger als 235.800 SEK exklusive Umsatzsteuer betragen

F-skatt

Weisen Sie Ihrem Auftraggeber gegenüber Ihre Unternehmereigenschaft nach. Ansonsten ist er - auch als Privatkunde - verpflichtet, 30 % F-skatt vom Arbeitsentgelt einzubehalten und an die schwedische Steuerverwaltung zu überweisen. Der Nachweis der Unternehmereigenschaft erfolgt über die F-skatt-Registrierung. Die Registrierung begründet keine tatsächliche Steuerpflicht, sie bestätigt lediglich die Gewerbeeigenschaft.

Bei Aufträgen, die weniger als ein halbes Jahr andauern, ist eine F-skatt-Befreiung möglich. Einen Mustertext zur F-skatt-Befreiung erhalten Sie bei uns. 

Achtung: Wird ein Bauausweis ID06 benötigt, ist immer eine F-skatt-Registrierung erforderlich.

Entscheiden Sie sich für die F-skatt-Registrierung, müssen Sie am Ende des Steuerjahres eine Erklärung (Betriebsstättenerklärung, „specific information“) abgeben. 

Löhne

Es gibt in Schweden keine gesetzlichen Mindestlöhne oder allgemeinverbindliche Tariflöhne. Die schwedischen Gewerkschaften sind aber traditionell sehr stark.

Umsatzsteuer bei grundstücksbezogenen Leistungen für gewerbliche Kunden

Bei einer Tätigkeit für einen gewerblichen Kunden geht die Steuerschuld gesetzlich auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Es besteht keine steuerliche Registrierungspflicht in Schweden. 

Achtung: Eine steuerliche Registrierungspflicht besteht jedoch, wenn nicht-schwedische Subunternehmer mit grundstücksbezogenen Leistungen beauftragt werden.

Umsatzsteuer bei grundstücksbezogenen Leistungen für Privatkunden

Eine schwedische Umsatzsteuerpflicht entsteht. Der geltende Umsatzsteuersatz (moms) beträgt 25 %. Eine Registrierung bei der schwedischen Steuerbehörde ist notwendig.
Die schwedische Umsatzsteuernummer beantragen Sie mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit.

Bei der Durchführung von Werkleistungen können Sie alternativ das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) nutzen. Eine Werkleistung ist z. B. die Reparatur einer in Schweden bereits eingebauten Heizung. Nicht möglich ist das OSS-Verfahren bei Werk- bzw. Montagelieferungen, wenn eine Montage selbst gelieferter Produkte mit selbst beschafften Stoffen erfolgt.

Schwedische Personennummer - Samordningsnummer - Coordination number beantragen

Alle schwedischen Auftragnehmer, die selbst unter einen schwedischen Tarifvertrag fallen, müssen auch für ihre Subunternehmer den Beitritt zu einem schwedischen Tarifvertrag verlangen. 

Als unmittelbare Folge davon muss sich das Unternehmen auch bei FORA, dem schwedischen betrieblichen Renten- und Versicherungssystem, anmelden. Seit Februar 2024 verlangt FORA, dass alle Arbeitnehmer, die - auch vorübergehend - in Schweden arbeiten, eine schwedische Koordinationsnummer haben müssen.

Wenn Ihr Mitarbeiter eine Koordinationsnummer benötigt, reicht es nicht mehr aus, sie online bei der schwedischen Steuerbehörde zu beantragen. Jetzt ist ein persönlicher Besuch in einem Servicebüro in Schweden erforderlich.