Foto: Ingo Bartussek/fotolia.com
Montagearbeiten in Schweden
Scanning von Geschäftsführer-Ausweis für ID06 weiterhin Pflicht
Zur Bestellung des schwedischen Bauausweises ID06 ist seit 2022 die elektronische Identifizierung der zu entsendenden Mitarbeiter mittels Reisepass auch mit der Freja eID-App möglich. Personalausweise werden nicht akzeptiert.
Damit der Bestellprozess aber überhaupt begonnen werden kann, ist es weiterhin erforderlich, dass ein zeichnungsberechtigter Vertreter des deutschen Unternehmens seinen Ausweis zuvor persönlich bei einem akkreditierten schwedischen Anbieter scannt. In Deutschland scannt nur Sistec für ID06 Personalausweise und Reisepässe. Kosten: 795 Euro
Merkblatt Beantragung Bauausweis ID06 (758,70 KB)
Alle Merkblätter zu Schweden finden Sie unter "Weitere Infos".
Sybille Kujath Außenwirtschaftsberaterin Telefon 0451 1506-278 Mobil 0159 04390514 skujath@hwk-luebeck.de
Schwedische Personennummer - Samordningsnummer - Coordination number beantragen
Alle schwedischen Auftragnehmer, die selbst unter einen schwedischen Tarifvertrag fallen, müssen auch für ihre Subunternehmer den Beitritt zu einem schwedischen Tarifvertrag verlangen.
Als unmittelbare Folge davon muss sich das Unternehmen auch bei FORA, dem schwedischen betrieblichen Renten- und Versicherungssystem, anmelden. Seit Februar 2024 verlangt FORA, dass alle Arbeitnehmer, die - auch vorübergehend - in Schweden arbeiten, eine schwedische Koordinationsnummer haben müssen, Antrag Koordinationsnummer und deutschsprachige Ausfüllhilfe.
Wenn Ihr Mitarbeiter eine Koordinationsnummer benötigt, reicht es nicht mehr aus, sie online bei der schwedischen Steuerbehörde zu beantragen. Jetzt ist ein persönlicher Besuch in einem Servicebüro in Schweden erforderlich.
Weitere Infos
Download pdf Schweden: Montagearbeiten (696,30 KB)
Download pdf Schweden: Ausfüllhilfe Entsendemeldung (581,44 KB)
Download pdf Schweden: Bauausweis ID06 beantragen (567,87 KB)
Download pdf Schweden: Zulassungsverfahren für Elektroarbeiten (677,36 KB)
Download pdf Schweden: Tariflöhne Bau (685,98 KB)
Download pdf Schweden: Ausfüllhilfe Samordningsnummer (746,64 KB)
F-skatt: Abgabe spezifischer Informationen statt inkomstdeklaration 2
Betriebe, die sich in Schweden zur F-skatt registriert haben, müssen jährlich Angaben zu Tätigkeiten in Schweden im Vorjahr machen. Dazu müssen sie online sog. „spezifische Informationen“ abgeben. Achtung: Nach der Angabe der spezifischen Informationen, muss keine „inkomstdeklaration 2“ mehr abgegeben werden, auch wenn die schwedische Steuerbehörde Skatteverket zuvor dazu aufgefordert hat.
Ausfüllhilfe zur steuerlichen Registrierung (F-skatt und USt.)
Seit 2021 kann der schwedische-Auftraggeber vorsorglich 30 % Steuern einbehalten und an das Finanzamt Skatteverket abführen, die sich der ausländische Betrieb erstatten lassen kann, wenn er in Schweden nicht steuerpflichtig wurde. Der Steuereinbehalt entfällt mit der F-skatt-Registrierung (Företagsskat, Unternehmens-/Körperschaftssteuer). Die Registrierung begründet keine tatsächliche Steuerpflicht.
Bei einmaligen Projekten in Schweden kann eine F-skatt-Befreiung beantragt werden. Einen Mustertext für die Befreiung erhalten Sie bei uns. Für die Bestellung von Bauausweisen ID06 ist eine F-skatt-Registrierung allerdings immer Pflicht.
Weitere Infos
Download pdf Schweden: Steuerliche Anmeldung (F-skatt und USt) (598,37 KB)
Download pdf Schweden: Ausfüllhilfe F- skatt Betriebsstätte (1,10 MB)
Download pdf Schweden: Ausfüllhilfe Abmeldung F-skatt (127,25 KB)
Download pdf Schweden: Ausfüllhilfe Umsatzsteuererklärung (1,04 MB)