Maske auf grüner Tafel

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Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung

Für die Arbeit mit fluorierten Treibhausgasen müssen Bescheinigungen erworben werden. Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, auf Dichtigkeit prüfen oder die Gase rückgewinnen, benötigen eine Sachkundebescheinigung, um diese Tätigkeit ausführen zu können. 

Nachfolgende Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, sofern eine entsprechende Sachkundebescheinigung (§ 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV) vorliegt:

  • Tätigkeiten an bestimmten, fluorierte Treibhausgase enthaltenden ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
  • Tätigkeiten an Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten
  • Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen mit fluorierten Treibhausgasen
  • Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Grundsätzlich müssen alle Handwerker, die obige Tätigkeiten ausführen möchten, eine Sachkundeprüfung ablegen. Ausnahmen gibt es nur für den Mechatroniker für Kältetechnik, den Kälteanlagenbauer und einige Qualifikationen im Kfz-Handwerk. Personen mit diesen Ausbildungen wird nach Vorlage des entsprechenden Nachweises die Sachkundebescheinigung ausgestellt.

Sachkundebescheinigungen für Mechatroniker für Kältetechnik und für Kälteanlagenbauer werden von der Fachinnung für Kälte- und Klimatechnik Schleswig-Holstein ausgestellt (auch für Nicht-Innungsmitglieder).

Informationen dazu erhalten Sie bei der

Fach-Innung für Kälte- und Klimatechnik Schleswig-Holstein
Wasbeker Straße 351, 24537 Neumünster
Tel.: 04321 6088-0
info(at)handwerk-nms.de

Wer keine entsprechende Qualifikation hat, muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Das Ablegen eines Weiterbildungskurses ist hierfür nicht zwingend erforderlich, in der Regel aber wohl sinnvoll.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) stellt auf ihrer Internetseite eine deutschlandweite Liste mit Schulungsanbietern zur Verfügung.

Raphael Lindlar Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT), Umweltberater, zertifizierter Wirtschaftsmediator Telefon 0451 38887-745 rlindlar@hwk-luebeck.de

Weitere Infos

Download pdf Übersicht über die Anbieter entsprechender Sachkundeprüfungen und Weiterbildungsangebote (132,32 KB)

Zertifizierung von Unternehmen

Unternehmen, die Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, warten oder instand halten, müssen zertifiziert sein. Voraussetzung für die Zertifizierung ist u.a. das Vorhandensein von ausreichend qualifiziertem Personal sowie der erforderlichen technischen Ausstattung.

Für die Zertifizierung ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für Umwelt zuständig. Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage vom: 

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Dezernat 79 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Tel.: 04347/704-290 oder -370, Fax: 04347/704-602

Wer braucht welche Sachkundebescheinigung?

Grundsätzlich benötigen alle Personen, die Arbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, an Wärmepumpen oder an Kfz-Klimaanlagen durchführen eine Sachkundebescheinigung. Je nach Art der Arbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie je nach F-Gase-Füllmenge und Bauart der Anlage ist ein Sachkundenachweis folgender Kategorie erforderlich:

 

Kategorie IDichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Installation, Wartung
Kategorie II

Dichtheitskontrolle, ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf

Rückgewinnung, Installation, Wartung bei Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen

Rückgewinnung, Installation, Wartung bei Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind, mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen

Kategorie III

Rückgewinnung bei Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen

Rückgewinnung bei Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind, mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen

Kategorie IVDichtheitskontrolle, ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf

 

Personen mit der Ausbildung zum Kälteanlagenbauer wenden sich bitte zwecks Ausstellung einer Bescheinigung an die Fachinnung für Kälte- und Klimatechnik Schleswig-Holstein.