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Gewerbeabfallverordnung
Abfall vermeiden – verwerten – beseitigen: Diese Abfallhierarchie gilt in Deutschland mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes seit Oktober 1996. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über Vorschriften und Ausnahmen.
Vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ging es eher um die möglichst umweltschonende Beseitigung der Abfälle. Inzwischen hat man erkannt, dass Abfälle wertvolle Rohstoffe sind, die effektiv genutzt werden können, um natürliche Ressourcen zu schonen. Abfall vermeiden heißt, weniger Rohstoffe zu verbrauchen und Umweltbelastungen zu verringern. Abfall verwerten bedeutet, dass Rohstoffe und Energie in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.