Foto: Rolf Göbels/GFWH GmbH
Anlage B2 zur Handwerksordnung (handwerksähnliche Gewerbe)
- Eisenflechter
- Bautentrocknungsgewerbe
- Bodenleger
- Asphaltierer (ohne Straßenbau)
- Fuger (im Hochbau)
- Entfällt* (Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden))
- Rammgewerbe (Einrammen und Pfählen im Wasserbau)
- Betonbohrer und –schneider
- Theater- und Ausstattungsmaler
- Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
- Metallschleifer und Metallpolierer
- Metallsägen-Schärfer
- Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
- Fahrzeugverwerter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
- Holzschuhmacher
- Holzblockmacher
- Daubenhauer
- Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
- Muldenhauer
- Holzreifenmacher
- Holzschindelmacher
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Bürsten- und Pinselmacher
- Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
- Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekorationen)
- Fleckteppichhersteller
- Weggefallen* (Klöppler)
- Theaterkostümnäher
- Plisseebrenner
- Weggefallen (Posamentierer)
- Stoffmaler
- Weggefallen (Stricker)
- Textil-Handdrucker
- Kunststopfer
- Änderungsschneider
- Handschuhmacher
- Ausführung einfacher Schuhreparaturen
- Gerber
- Innerei-Fleischer (Kuttler)
- Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
- Fleischzerleger, Ausbeiner
- Appreteure, Dekateure
- Schnellreiniger
- Teppichreiniger
- Getränkeleitungsreiniger
- Entfällt Kosmetiker
- Maskenbildner
- Entfällt (Bestattungsgewerbe)
- Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
- Klavierstimmer
- Theaterplastiker
- Requisiteure
- Schirmmacher
- Steindrucker
- Schlagzeugmacher
* Bei den entfallenen und weggefallenen Nummern handelt es sich um Gewerke, die entweder durch das „Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO)“, das am 14. Februar 2020 in Kraft getreten ist, in eine andere Anlage der Handwerksordnung übertragen wurden (entfallen), oder in zusammenfassenden Gewerkebezeichnungen aufgegangen sind (weggefallen).