Digitale Kanäle im Handwerk

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Internetauftritt: Informationspflichten beachten

Kaum ein Handwerksbetrieb kommt heute mehr ohne eine eigene Internetseite aus. Doch wer sich im Internet präsentieren möchte, muss bestimmte Informationspflichten beachten und rechtliche Anforderungen an den Internetauftritt einhalten. Auch das Design und die Internetadresse sollten stimmen.

Wolfram Kroker Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT), Digitalisierung Telefon 0451 38887-727 Mobil 0159 04390525 wkroker@hwk-luebeck.de

Weitere Infos

Datenschutzerklärung und DSGVO

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) er­legt Diens­te­an­bie­tern Kenn­zeich­nungs­pflich­ten auf. Allgemein gilt als Diensteanbieter, wer eigene oder fremde Inhalte zur Nutzung bereit hält oder lediglich den Zugang zu Tele- oder Mediendienste vermittelt. Damit werden auch die Internetseiten von Handwerksbetrieben erfasst. Betreiber einer Internetseite sind verpflichtet, Nutzer darüber zu informieren, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden ( weitere Informationen finden Sie hier ). Die Angaben über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten befinden sich üblicherweise in der sogenannten "Datenschutzerklärung".

Weitere Informationen über die DSGVO finden Sie auf der Seite vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Im Internet finden Sie zudem kostenfreie Datenschutz-Generatoren, die für den Anfang eine rudimentäre Datenschutzerklärung liefern. In speziellen Fällen, sollten Sie jedoch einen Anwalt zurate ziehen. Grundsätzliche Informationen zum Thema Datenschutz liefert Ihnen die eCommerce-Verbindungsstelle vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Haben Sie in der Datenschutzerklärung das Telekomunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) genannt, ist dies in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zu ändern. 
Bei der Datenschutzerklärung muss hingegen zwingend die Rechtfertigungsgrundlage in der Datenschutzerklärung angegeben werden. 
Bisher waren dies Art. 6 Abs. 1 DSGVO und § 25 TTDSG. Aufgrund der Änderung des DDG ist nun das TDDDG zu nennen. Die Rechtsgrundlagen sind also Art. 6 Abs. 1 DSGVO und § 25 TDDDG.

Kurzgefasst:

  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Impressum auf §5 TMG oder das TMG allgemein Bezug genommen wird
  • Hier müssen Sie „TMG“ durch „DDG“ ersetzen.
  • Zudem muss „TTDSG“ in „TDDDG“ geändert werden.

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Seit dem 17. Mai 2010 gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Sie erweitert für Dienstleister wie Handwerksbetriebe und Sachverständige die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat für Handwerksbetriebe ein Merkblatt herausgegeben.

Weitere Infos

Download pdf ZDH-Flyer zur DL-InfoV (61,64 KB)

Domain

Der Weg zur eigenen Internetseite beginnt mit der Wahl einer einprägsamen Internetadresse (Domain), über die Sie zu erreichen sind. Bereits bei der Wahl einer eigenen Domain ist in rechtlicher und praktischer Hinsicht einiges zu beachten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.


Nutzung fremder Inhalte

Urheber- und Markenrecht

Handwerksbetriebe nutzen auf ihrer Internetseite oft fremde Inhalte - zum Beispiel Kartenausschnitte, Bildmaterial von Herstellern, Textausschnitte aus Büchern, Produktinformationen oder Betriebsanleitungen. Wer jedoch Texte, Bilder und Marken von Dritten ohne deren ausdrückliche Erlaubnis verwendet, kommt mit dem Urheber- und Markenrecht in Konflikt und riskiert Abmahnungen sowie die Nachzahlung von Lizenzgebühren. Sie sollten daher vor Verwendung von fremdem Bild- und Textmaterial unbedingt die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen.

Disclaimer: Haftungsausschluss?

Der Disclaimer schließt nicht unbedingt die Haftung für fremde Inhalte aus. Weitere Informationen finden Sie im „Leitfaden Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops“ auf Seite 9.

Leitfaden: Rechtssichere Internetseiten

Onlinehandel

Am 9. Januar 2016 ist die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Sie verpflichtet Betriebe, die Online-Handel betreiben, einen Link zu einer eigens dafür eingerichteten Webseite der EU-Kommission zu setzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Der Link führt zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform). Dort sind alternative Streitbeilegungsstellen in Europa hinterlegt. Der Verbraucher soll dadurch in die Lage versetzt werden, die für ihn zuständige alternative Streitbeilegungs-Stelle (ADR-Stelle) zu finden, um Streitigkeiten außergerichtlich lösen zu können. Weitere Informationen zur Streitbeilegung finden Sie im Leitfaden "Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform“.

Umsetzungstipp

Zur Vermeidung von Abmahnrisiken empfehlen wir Ihnen eine für Verbraucher leicht zugängliche Platzierung des Hinweises auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU auf Ihrer Webseite, zum Beispiel durch folgenden Text: „EU Plattform zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die für Sie unter folgendem Link erreichbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die außergerichtliche Streitbeilegung über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstverträgen zu nutzen. Unser Unternehmen erreichen Sie per E-Mail unter folgender Adresse: …."

Hinweise für Webshops

Für Webshops existieren detaillierte Vorschriften in Bezug auf Preisangaben, das Widerrufs- und Rückgaberecht, die Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet zum Beispiel unter folgenden Links:

Leitfaden: Rechtssichere Internetseiten

Elektronische Signatur

Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik bietet neue Möglichkeiten, über das Web Daten auszutauschen und wirtschaftlich tätig zu werden. Warenbestellungen, Zahlungsanweisungen und eine Vielzahl weiterer Kommunikationsbeziehungen erfolgen bereits auf elektronischem Weg. Es besteht jedoch immer die Gefahr, dass Daten ungeschützt mitgelesen oder verändert werden.

Die qualifizierte elektronische Signatur im elektronischen Geschäftsverkehr ist gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift im traditionellen Geschäftsverkehr. Sie hat zwei entscheidende Vorteile: Einerseits werden die elektronischen Daten versiegelt, sodass ihre Unverfälschtheit gewährleistet ist. Andererseits kann die Signatur über den öffentlichen Schlüssel jederzeit überprüft werden. Auch dort, wo keine Schriftformerfordernisse bestehen, gewährleistet die qualifizierte elektronische Signatur einen rechtssicheren elektronischen Geschäftsverkehr.

Impressum

Seit Mai 2024 haben sich Änderungen in Bezug auf das Impressum ergeben. Diese sind zwar redaktioneller Art, müssen aber geändert werden. 
Alle, die in Ihrem Impressum Angaben gem. TMG (Tele-Medien-Gesetz) gemacht haben, oder das TMG erwähnen, müssen dies in DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ändern. Das TMG existiert nicht mehr und wurde wörtlich in DDG umbenannt.

Sollte in Ihrem Impressum das TMG nicht erwähnt sein, sind keine Änderungsschritte notwendig.

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) er­legt Diens­te­an­bie­tern Kenn­zeich­nungs­pflich­ten auf. Allgemein gilt als Diensteanbieter, wer eigene oder fremde Inhalte zur Nutzung bereit hält oder lediglich den Zugang zu Tele- oder Mediendiensten vermittelt. Damit werden auch die Internetseiten von Handwerksbetrieben erfasst. Die Angaben über den Anbieter befinden sich üblicherweise im sogenannten "Im­pres­sum".

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich das Risiko einer Abmahnung nicht vollständig vermeiden lässt. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztendlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.

Musterimpressum

Je nach Rechtsform Ihres Betriebes unterscheiden sich die notwendigen Angaben in Ihrem Impressum. Muster für Ihr Impressum finden Sie im PDF "Internetauftritt: Musterimpressum". Bitte wählen Sie dort die Rechtsform Ihres Betriebes aus und nutzen das jeweilige Musterimpressum. Bitte beachten Sie: Ihre Angaben müssen stets fehlerfrei auf der Website hinterlegt sein. 

Platzierung des Impressums

Die vorgenannten Informationspflichten müssen so erfüllt sein, dass eine Kenntnisnahme für Nutzer leicht möglich ist. Dies bedeutet unter anderem, dass alle erforderlichen Angaben zusammen an einer Stelle zu platzieren sind und nicht über mehrere Stellen verstreut sein dürfen. Die Anbieterkennzeichnung darf außerdem nicht an einer Stelle platziert werden, wo sie ein ungeübter Nutzer für gewöhnlich nicht erwartet, so etwa auf der Seite für AGB oder in der Rubrik FAQ („Häufig gestellte Fragen“). Nach der sogenannten "2-Klick-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es ausreichend, wenn der Verbraucher durch Anklicken von zwei aufeinanderfolgenden Links das Impressum erreichen kann.

Es empfiehlt sich, den Impressumsbutton auf jeder Seite eines Internetauftritts immer an der gleichen Stelle in der Navigationsleiste zu positionieren, da die Informationen dann, wie vom Gesetz gefordert „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. Damit Websitebesucher nicht erst ganz nach unten scrollen müssen, um das Impressum zu finden, ist es sinnvoll, dieses am oberen Rand der Seiten anzuordnen. Die Impressumspflicht gilt übrigens auch auf Social-Media Plattformen wie zum Beispiel Facebook.

Verstöße gegen die Regelung zur Anbieterkennung

Verstöße gegen die Regelung zur Anbieterkennung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz sind bußgeldbewehrt (§16 DDG, Bußgeld bis zu 50.000 Euro). Ein Verstoß existiert bereits, wenn Informationen gemäß § 5 Abs. 1 DDG vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar gehalten werden. Daneben besteht die Gefahr, als Betreiber eines Internetangebots eine Abmahnung zu erhalten und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert zu werden. Entsprechende Abmahnungen können insbesondere durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bzw. deren Rechtsanwälte erfolgen.

 Ansprechpartner im Fall einer Abmahnung

Sollten Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen bestehende Kennzeichnungspflichten im Internet erhalten, so sollte zunächst geprüft werden, ob diese berechtigt erfolgt ist - das heißt, ob die vorgenannten gesetzlichen Regelungen nicht oder nicht vollständig eingehalten wurden und der Abmahnende abmahnungsberechtigt ist. Zu empfehlen ist, dass Sie sich in entsprechenden Fällen an Ihren Fachverband bzw. Ihre Kammer oder an einen Rechtsanwalt wenden.


Design

Neben der Umsetzung aller gesetzlichen Vorschriften sollte auch das Design Ihres Webauftrittes stimmen. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Fast jeder Provider bietet Ihnen inzwischen einen Baukasten zur Gestaltung an. Dieser ist natürlich in seinen Designvorlagen beschränkt, reicht aber oft aus. Sollten Sie ganz individuelle Wünsche haben, können Sie natürlich auch eine Internetagentur beauftragten. Die meisten Webexperten bieten Ihnen Unterstützung bei weiteren Themen an – zum Beispiel bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO). Die Suchmaschinenoptimierung ist wichtig, damit Ihre Internetseite zum Beispiel von potenziellen Kunden schnell gefunden wird. Zu diesen Themen und weiteren Marketingaspekten steht Ihnen unsere Marketingberaterin Nadine Weiner gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Nadine Weiner Marketingberaterin Telefon 0451 1506-235 nweiner@hwk-luebeck.de

Markenrecht

Sie haben sich für ein Logo und einen Namen entschieden? Vor Anmeldung einer Marke sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie damit die Rechte Dritter verletzten. Im DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes. Gerne können Sie sich auch von Raphael Lindlar, Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Lübeck, zu diesem Thema beraten lassen.

Raphael Lindlar Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT), Umweltberater, zertifizierter Wirtschaftsmediator Telefon 0451 38887-745 rlindlar@hwk-luebeck.de