Rechnungs- und Kassenwesen

Cloudbasierte Kassensysteme

Der Einsatz einer White-Box-Cryptograph-Lösung bei Kassen Systemen ist aus Gründen des Datenschutzes und der Manipulationssicherheit unzulässig. Daraus können sich Probleme in Bezug auf die Zertifizierung Ihrer Kasse und der Kassenprüfung ergeben. Nehmen Sie daher zeitnah Kontakt zum Lieferanten Ihres Kassensystems auf. Klären Sie, inwieweit Ihr Kassensystem TPM 2.0 zertifiziert ist. Zusätzlich besprechen Sie mit Ihrem Steuerbüro das weitere Vorgehen in Bezug auf eine Fristverlängerung etc.

Weitere Informationen finden Sie im PDF vom Zentralverband des Deutschen Handwerks 

Weitere Informationen finden Sie im PDF vom Zentralverband des Deutschen Handwerks „Aktuelle Praxisprobleme beim Einsatz von cloudbasierten TSEs. Bitte beachten Sie auch die Praxishilfe Kassenführung für die Prüfung der Anwendbarkeit der Nichtbeanstandungsregelung sowie der Übergangsregelung für die eingesetzte Kasse.

Aktuelle Praxisprobleme beim Einsatz von cloudbasierten TSEs (120,38 KB)

Praxishilfe Kassenführung (713,45 KB)

Wolfram Kroker Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT), Digitalisierung Telefon 0451 38887-727 Mobil 0159 04390525 wkroker@hwk-luebeck.de

eRechnung

Mit dem kommenden Wachstumschancengesetzt gibt es die Pflicht zur Erstellung elektronischer Rechnungen. Doch schon vor Verabschiedung dieses Gesetzes sind einige Punkte bei der Rechnungslegung zu beachten. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Bis zum 31. Dezember 2025 kann frei entschieden werden, ob E-Rechnungen oder sonstige Rechnungen ausgestellt werden. Bei einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von unter 800.000 Euro (nach § 19 Abs. 3 UStG ), besteht dieses Wahlrecht auch für im Kalenderjahr 2026 ausgeführte Umsätze. Spätestens ab 2027 müssen alle Unternehmen für ihre B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen. Für Kleinstrechnungen bis 250 Euro brutto, gilt diese Regelung nicht. Ab dem 1. Januar 2025 bedarf es keiner Zustimmung mehr, ob eine eRechnung zugestellt werden darf. Eine Rechnung im PDF Format ist keine eRechnung. Die Pflicht zur eRechnung betrifft nur den B2B Bereich. Sie gilt nicht zwischen dem Betrieb und privaten Kunden.

Weitere Infos erhalten Sie unter anderem beim Zentralverband des Deutschen Handwerks, beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat sowie bei der Zugferd Community.


Checkliste eRechnung

  • Prüfen Sie, ob Ihre Software XRechnungen oder ZUGFerD Rechnungen verarbeiten kann.
  • Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Software-/ oder IT-Dienstleister, ob es ein Update mit Unterstützung für die eRechnung gibt. Fragen Sie, ob weitere Maßnahmen notwendig sind (Hardware).
  • Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberatungsbüro über Möglichkeiten/ Empfehlungen bei der Umsetzung der eRechnung.
  • Denken Sie an eine GoBD konforme Datensicherung.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne!