Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Im betrieblichen Alltag sind Handwerkerinnen und Handwerker verpflichtet, Kundinnen und Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Informationen zu erteilen. 

Damit sich Handwerksbetriebe entsprechend vorbereiten können, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seine Informationsschrift „Praxis Recht Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Das „Praxis Recht“ bietet einen Überblick über relevante Informationspflichten und verlinkt zu vielen Aspekten auf weiterführende Erläuterungen und Muster.

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