Mindestausbildungsvergütung für neue Azubis ab dem Jahr 2025
Jährlich im November wird über das Bundesgesetzblatt die neue Mindestvergütung für Berufsausbildungen veröffentlicht. Sie gilt für alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung im Jahr 2025 beginnen. Diese Azubis erhalten im ersten Jahr einer Berufsausbildung 682 Euro, im zweiten Jahr 805 Euro, im dritten 921 Euro und im vierten 955 Euro. Ausbildungsbetrieben steht es natürlich frei, Ihren Auszubildenden eine höhere Vergütung zu zahlen.
Onlineveranstaltung für Azubis: „Money, Money, Money" – Gut mit Geld umgehen lernen
Der erste Gehaltsscheck ist immer etwas Besonderes. Gleichzeitig stehen Azubis meist auch das erste Mal in ihrem Leben vor der Herausforderung, ihre eigenen Finanzen regeln zu müssen. Das Onlineseminar „Money, Money, Money" am 27. November 2024 von 16 bis 17 Uhr beleuchtet den Umgang mit der vorhandenen Ausbildungsvergütung. Wir zeigen Ihren Auszubildenden, wie sie ihre Einnahmen und Ausgaben überwachen können: Welche Fixkosten sind zu berücksichtigen (z.B. Wohnung und Handyvertrag) – was kommt sonst noch hinzu? Außerdem sprechen wir über die Steuererklärung sowie zusätzliche staatliche Förderungen und Stipendien.
Ukrainische Auszubildende: Besserer Aufenthaltstitel „zum Zweck der Ausbildung" möglich
Bilden Sie Azubis aus, die vor dem Ukraine-Krieg geflüchtet sind? Für diese Auszubildenden könnte es interessant sein, ihren Aufenthaltstitel zu wechseln. Der aktuelle Aufenthaltstitel, der wegen des Krieges erteilt wurde, ist noch bis März 2026 gültig; eine weitere Verlängerung ist jedoch unklar. Unter bestimmten Voraussetzungen können ukrainische Azubis in einen Aufenthaltstitel „zum Zweck der Ausbildung" wechseln. Der Vorteil dieses Aufenthaltstitels ist, dass die Azubis damit eingebürgert werden können – die ersten bereits ab März 2027. Unsere Willkommenslotsen prüfen für Ihre Azubis gerne die Voraussetzungen.
Woche der Beruflichen Bildung: Großes Veranstaltungsangebot rund um die Ausbildung
Vom 25. November bis zum 1. Dezember 2024 findet die „Woche der Beruflichen Bildung Schleswig-Holstein" statt. In dieser Woche bieten wir Betrieben, Schülerinnen und Schüler, Lehrenden und Eltern eine Vielzahl an Informationsveranstaltungen rund um die Ausbildung und Berufswahl an. Alle Veranstaltungen finden Sie unter dem unten angegebenen Link. Betriebe haben die Möglichkeit, sich am 27. November über den „Umgang mit demokratiefeindlichen Äußerungen in der betrieblichen Ausbildung" zu informieren. Am 28. November folgt eine Infoveranstaltung zum „Freiwilligen Handwerksjahr" (FHJ). Und am 29. November können sich Betriebe über eine „Flexible und individuelle Gestaltung der Ausbildung" informieren und inspirieren lassen. Die „Woche der Beruflichen Bildung Schleswig-Holstein" wurde vom Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung ins Leben gerufen und wird an Schulen sowie im Rahmen einer Medienkooperation beworben.
Empowerment von Auszubildenden: Förderung von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit
In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist die Förderung von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit bei Auszubildenden nicht mehr nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit. In dieser Onlineveranstaltung am 21. November von 13:30 bis 14:30 Uhr vom Netzwerk Q 4.0 erfahren Sie, welche Ansäte sich in der Praxis bewährt haben und welche konkreten Maßnahmen Betriebe einsetzen können, um die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit ihrer Auszubildenden zu stärken. Dieser Talk identifiziert Nachholbedarfe in der betrieblichen Praxis und zeigt auf, warum zeitgemäße Maßnahmen in diesem Bereich entscheidend für den Erfolg von Unternehmen und die Zukunft der Auszubildenden sind.