Newsletter: Jobticket, ZDH-Umfrage EU-Binnenmarkt und Merkblatt zur eGbR

03.01.2024
In unserem heutigen Newsletter informieren wir Sie über Informationsmöglichkeiten zum Jobticket für Beschäftigte des Handwerks, über eine ZDH-Umfrage sowie ein Merkblatt zur eGbR.

Jobticket für Beschäftigte des Handwerks – Online-Informationsveranstaltungen

Mit unserem Newsletter vom 21.08.2023 hatten wir Sie darüber informiert, dass Beschäftigte von Handwerksbetrieben in Schleswig-Holstein das Jobticket seit dem 01.09.2023 bereits dann erhalten können, wenn nur eine Person je Betrieb das Ticket nutzt. Zuvor war eine Mindestabnahmemenge von fünf Abonnements je Betrieb vorgegeben.

Durch das NAH.SH-Jobticket bzw. das Deutschland-Jobticket können die Beschäftigten vergünstigt den öffentlichen Nahverkehr nutzen und gleichzeitig die Umwelt schonen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten mit mindestens 15 Euro monatlich (steuer- und sozialabgabenfrei) bezuschusst. Zusätzlich profitieren die Beschäftigten von NAH.SH-Rabatten.
Weitere Infos

Für interessierte Betriebe bietet das Jobticket-Team von NAH.SH zwei Online-Informationsveranstaltungen an, in denen der Weg zum Jobticket erläutert wird. Damit werden Termine nachgeholt, die im August/September 2023 aufgrund eines Cyberangriffs auf die Jobticket-Vertriebsstelle nicht stattfinden konnten.

Über die nachstehenden Links können Sie zum jeweiligen Termin direkt daran teilnehmen.

ZDH-Umfrage zum EU-Binnenmarkt

Zahlreiche Handwerksbetriebe erbringen ihre Leistungen nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im EU-Ausland. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) möchte die Erfahrungen dieser Betriebe gerne nutzen, um passgenaue Vorschläge für Erleichterungen der Auslandsaktivitäten von Handwerksbetrieben in die politische Diskussion über die künftige Ausgestaltung des EU-Binnenmarktes einzubringen. Die Umfrage richtet sich auch an Betriebe, die aufgrund bestehender Hürden bisher noch nicht auf dem EU-Binnenmarkt tätig waren.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich bis zum 31.01.2024 an der Umfrage beteiligen:
Zur ZDH-Umfrage EU-Binnenmarkt

Merkblatt zur im Gesellschaftsregister eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend neu geregelt. Zahlreiche Bestimmungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Zentrale Neuerung ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Diese haben jetzt die Möglichkeit sich in das neu errichtete Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu ein Merkblatt „Praxis Recht" erstellt, in dem auf zentrale Punkte im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Gesellschaftsregisters eingegangen wird. Sie finden den ZDH-Leitfaden hier.