Warn E-mail Nepper, Schlepper, Handwerkerfänger
19.01.2024
Gerade jetzt im Januar häufen sich wieder die Fälle, in denen Handwerksbetriebe im Fokus zahlreicher Täuschungsmethoden stehen. Aktuell berichten Ihre Handwerkskolleginnen und -kollegen wieder verstärkt von gefälschte Rechnungen und Mahnungen für angebliche Bestellungen oder nie getätigte Aufträge.
Warnung:
Vor diesem Hintergrund möchte die Handwerkskammer Lübeck Sie als Handwerksbetriebe warnen und erneut für das Thema sensibilisieren. Denn: Die Betrüger lassen sich immer neue Maschen einfallen und Sie müssen damit rechnen, Zielscheibe bestimmter Täuschungsmethoden zu werden.
Das Problem: Ihre Unternehmensdaten wurden irgendwann veröffentlicht und sind damit in Auskunftsmedien allgemein zugänglich.
Bei allen Täuschungsmethoden werden öffentlich zugängliche Daten gezielt genutzt, um Unternehmer anzusprechen. Die Ansprache, egal ob per Telefon, E-Mail oder per Post, erfolgt in aller Regel "kalt", also ohne vorhergehenden Kontakt.
Durch gezielte Irreführung werden Sie in Sicherheit gewogen, um von der Tatsache abzulenken, dass Sie - ungewollt - eine neue vertragliche Bindung eingehen oder sie werden veranlasst Zahlungen zu tätigen, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Die häufigsten Methoden
Zu den häufigsten Methoden gehören Formular- und Telefonfallen, aber auch der sogenannte Adressbuchschwindel oder das unberechtigte Abmahnwesen. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e. V.. Sie finden dort auch Informationen, wie Sie sich am besten schützen oder effektiv zur Wehr setzen.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen:
Ohne wirksamen Vertrag besteht grundsätzlich keine Zahlungsverpflichtung. Auch wenn in vielen Fällen nicht von einem wirksamen Vertragsschluss auszugehen ist, raten wir dazu, angebliche Verträge vorsorglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten und hilfsweise zu kündigen. Ein Muster für eine solche Anfechtungserklärung finden Sie hier. Auch sollten Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.
Weitere Informationen
Die Handwerkskammer Lübeck leitet ihr bekannt gewordene Fälle an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. weiter, der die Angelegenheiten weiterverfolgt.
Sollten Sie Fragen zu dem Themenkomplex haben, senden Sie gern eine E-Mail an: rechtsauskunft(at)hwk-luebeck.de.