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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Meistervorbereitungslehrgänge

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Meister-BAfög, können Teilnehmer an den Meistervorbereitungskursen finanzielle Förderungen in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen erhalten.
Nähere Informationen zum Meister-BAfög und Anträge zum Herunterladen erhalten Sie im Internet unter: http://www.meister-bafoeg.info. Weitere Hinweise zu Fördermöglichkeiten finden Sie unter: 2. Fortbildung.

Muss ich die gesamte Lehrgangsgebühr vorab bezahlen?

Nein, in dem Vertrag über die Teilnahme an Meistervorbereitungslehrgängen, den wir mit Ihnen abschließen werden, ist geregelt, dass Sie das Lehrgangsentgelt in Raten bezahlen. Die Anzahl und Höhe der Raten variiert und ist abhängig von der Höhe der Lehrgangsgebühr und der Dauer des Lehrgangs.

Welche Rücktritts-und Kündigungsmöglichkeiten habe ich?

Bis 1 Woche vor Lehrgangsbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt vom Teilnahmevertrag für Sie möglich. Bei einem späteren Rücktritt bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 20 % des Lehrgangsentgelts.
Nach Lehrgangsbeginn ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende des dritten Lehrgangsmonats und dann jeweils zum Ende des nächsten Lehrgangsquartals für Sie möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Sie müssen auch die Kündigungsfristen beachten.

Meisterprüfung

Ab wann und wo laufen Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung der Meisterprüfung, wann findet der Unterricht statt und was kosten diese?

Fachliche Vorbereitungslehrgänge (Teil I/II) werden je nach Handwerk von den Berufsbildungsstätten und dem Fortbildungszentrum der Handwerkskammer Lübeck, den Kreishandwerkerschaften und Innungen angeboten. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfungsteile III und IV bieten die Kreishandwerkerschaften im Bezirk der Handwerkskammer Lübeck sowie die Berufsbildungsstätte Elmshorn an. Nähere Angaben über Beginn, Dauer und Kosten der Lehrgänge können nur bei den jeweiligen Lehrgangsveranstaltern direkt in Erfahrung gebracht werden.

Wie viele Gesellenjahre muss ich für die Zulassung zur Meisterprüfung nachweisen?

Wenn die Gesellenprüfung in dem Handwerk bestanden wurde, in dem die Meisterprüfung angestrebt wird, ist der Nachweis einer Gesellenzeit (Berufstätigkeit) nicht erforderlich.

 

Innerhalb welcher Frist muss die gesamte Meisterprüfung abgelegt werden?

Für die Ablegung der gesamten Meisterprüfung gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Wie lange haben vor vielen Jahren abgelegte und bestandene Prüfungsteile Gültigkeit?

Bestandene Prüfungsteile gelten unbefristet, verfallen nicht.

Wie oft können die einzelnen Teile der Meisterprüfung abgelegt werden?

Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können jeweils 4 x abgelegt werden.

Wie geht es nach der schriftlichen Prüfung in den Teilen III und IV mit der Meisterprüfung weiter?

Nach der Zensierung der schriftlichen Arbeiten wird ein schriftlicher Bescheid mit den erzielten Prüfungsergebnissen erteilt. Zu evtl. erforderlichen mündlichen Ergänzungsprüfungen bzw. zum praktischen Teil IV wird später eingeladen.

Welche Nachweise sind bei Ablegung einer zweiten Meisterprüfung erforderlich? Kann bei der zweiten Meisterprüfung befreit werden?

Bei Ablegung einer zweiten Meisterprüfung sind keine Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Es kann von gleichlautenden Prüfungsteilen, wie z.B. Teile III und IV, aber auch von gleichartigen Prüfungsbereichen, Prüfungsfächern oder Handlungsfeldern befreit werden.