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Prüfung und Gebühren
Die Meisterprüfung gliedert sich nach der "Allgemeine Meisterprüfungsverordnung-AMVO" in vier selbständige Prüfungsteile:
Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die rechtlich selbstständigen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden (abschnittsweise Prüfung). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen möglich. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Meisterprüfungsabteilung von der Sachbearbeiterin für das entsprechende Handwerk.
Verordnungen über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung finden Sie unter Formulare und Downloads
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer Lübeck und betragen derzeit:
- Teil I: 390,00 €
- Teil II: 390,00 €
- Teil III: 290,00 €
- Teil IV: 290,00 €
Für Wiederholungsprüfungen gelten die Gebühren analog.
Zusätzlich können für die Durchführung der praktischen Prüfung (Teil I) weitere Kosten für die Zurverfügungstellung von Material und/oder Werkstätten entstehen, die vom Prüfling bis zu einem Betrag von maximal 1.000 € an die Handwerkskammer zu erstatten sind.