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Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken
Am 14. Februar 2020 ist das „Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO)“ in Kraft getreten. Demnach ist die Meisterpflicht für zwölf Gewerke der Anlage B1 HwO wieder eingeführt worden.
Das Gesetz ist im Dezember 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Es sieht vor, die folgenden Gewerke von Anlage B1 in Anlage A der Handwerksrolle – das heißt in das Verzeichnis der Gewerbe, die nur als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können – zu überführen.