Pflegeversicherung - Neue Beitragssätze ab 1. Juli 2023 mit Auswirkung auf die Lohnabrechnung
Mit dem Ende Mai beschlossenen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wird die gesetzliche Pflegeversicherung in mehreren Schritten reformiert. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit keinem oder einem Kind erhöhen sich zum 1. Juli 2023 die Beitragssätze. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden hingegen entlastet, indem sich die Beitragssätze für die Zeit der aktiven Kindererziehung reduzieren.