Sozialversicherungsmeldeportal

Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. SV.net wird von ca. 550.000 Arbeitgebern genutzt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue „SV Meldeportal“, das bereits seit 4. Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 „sv.net“ komplett ersetzen. Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben.

Handwerksbetriebe, die bisher „sv.net“ nutzten, sollten sich daher beim „SV Meldeportal“ anmelden. Auf dieser Seite können Sie mit der Registrierung beginnen. Allgemeine Informationen zum Meldeportal finden Sie hier. Es gibt ebenfalls einen umfangreichen Flyer zum neuen Portal.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals grundsätzlich kostenpflichtig.

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