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Fragen zur Lehrlingsrolle
Die Vordrucke der Berufsausbildungsverträge erhalten Sie bei Ihrer Handwerkskammer oder zuständigen Kreishandwerkerschaft. Schneller und einfacher geht die Nutzung des Online-Lehrvertrages der Handwerkskammer. Nachdem Sie die persönlichen Daten des Lehrlings und des Betriebes erfasst haben, werden Vergütung, Urlaub und wöchentliche Ausbildungszeit automatisch eingetragen. Einfach ausdrucken, unterschreiben (Betrieb, Lehrling u. ggf. Eltern) und zur Handwerkskammer senden!
- mindestens 2 Ausfertigungen (im Bauhauptgewerbe 3 Ausfertigungen) des Berufsausbildungsvertrages
- ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- zwei Ausbildungsrahmenpläne (wenn vorhanden, ansonsten fügen wir diese Pläne bei Zusendung der eingetragenen Verträge bei
- die Erstuntersuchungsbescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn der Lehrling bei Beginn der Ausbildung unter 18 Jahre ist.
Wenn der/die Lehrling zu Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es zwingend erforderlich, beim Einreichen der ausgefüllten und unterschriebenen Berufsausbildungsverträge die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mitzusenden. Einen Berechtigungsschein für die kostenlose Untersuchung nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (bei einem Arzt eigener Wahl) erhält der Auszubildende bei seinem zuständigen Ordnungsamt bzw. Bezirksamt (Hamburg).
Ja – die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Nach der neusten Rechtsprechung ist eine Verlängerung der Probezeit nicht möglich.
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kreisberufsschule. Wird Ihr Ausbildungsberuf nicht an der örtlichen Kreisberufsschule beschult, gibt Ihnen Ihre Kreisberufsschule die zuständige Berufsschule für Ihren Lehrling auf.
Die HVV-Bescheinigung erhält der Lehrling beim Hamburger Verkehrsverbund. Wenn uns der Berufsausbildungsvertrag des Lehrlings vorliegt, wird die HVV-Bescheinigung umgehend bearbeitet und an den Betrieb/Lehrling zurückgeschickt.
Bei Werktagen wird eine Arbeitswoche von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) und bei Arbeitstagen wird eine Arbeitswoche von 5 Arbeitstagen (i.d.R. Montag bis Freitag) zugrunde gelegt.