Skandinavische Flaggen

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Außenwirtschaftsberatung

Sie sind aktiv im Ausland? Hier finden Sie Informationen zur Dienstleistungserbringung in Skandinavien, zur Entsendung von Mitarbeitern sowie zum Einsatz ausländischer Subunternehmen in Deutschland.

Sybille Kujath Außenwirtschaftsberaterin Telefon 0451 1506-278 Mobil 0159 04390514 skujath@hwk-luebeck.de

Unser Beratungsangebot

Sie haben einen Auftrag erhalten, in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen oder Schweden Montagearbeiten durchzuführen und benötigen Informationen zur Auftragsabwicklung und Entsendung Ihrer Mitarbeiter? Sie möchten Ware in ein Drittland exportieren und brauchen Auskünfte zu den Zollformalitäten? Oder beabsichtigen Sie den Einsatz ausländischer Subunternehmer in Deutschland? Zu all diesen Themen und auch zu Fragestellungen zur weltweiten Dienstleistungserbringung bieten wir Ihnen individuelle und kostenfreie Unterstützung an. Rufen Sie gerne an oder schicken Sie eine E-Mail. Außerdem führen wir regelmäßig Veranstaltungen und Online-Seminare zu Auslandsthemen und zum Einsatz ausländischer Subunternehmen in Deutschland durch.

Länderinformationen

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Dänemark

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Finnland

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Island

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Norwegen

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Schweden

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Subunternehmen

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International

Veranstaltungen

Online-Seminar: Auftragsabwicklung in Dänemark und Schweden 

Handwerk International Baden-Württemberg führt im Mai 2025 eine Wirtschaftsdelegationsreise nach Dänemark und Schweden durch. Zur Vorbereitung wird ein Online-Seminar zu den Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung in Dänemark und Schweden angeboten, an dem auch Sie gerne kostenfrei teilnehmen können.  

Wir informieren Sie über Meldepflichten, Zulassungen, Steuern, Sozialversicherung, Arbeitssicherheit, Löhne und Gewerkschaften bei unseren nordischen Nachbarn.  

Zeit und Ort: 21. Februar 2025 von 11.00 - 12.15 Uhr | online

Referentin: Außenwirtschaftsberaterin Sybille Kujath (Handwerkskammer Lübeck)

Veranstalter: Handwerk International Baden-Württemberg 

Geschäftsanbahnungsreise Bauwirtschaft nach Portugal

Viele der fast 5000 Kulturerbestätten in Portugal sind in einem schlechten Zustand. Ihre Restaurierung und Erhaltung werden vom portugiesischen Staat mit spezifischen Förderinstrumenten gezielt unterstützt. Für Unternehmen, die innovative Methoden und Produkte für die Denkmalpflege und Restaurierung anbieten, ergeben sich damit attraktive Marktchancen. 

Inhalte der Geschäftsanbahnungsreise: 

  • Zielmarkt-Webinar
  • branchenspezifische Fachvorträge
  • Besuch von Referenzobjekten
  • individuelle B2B-Gespräche

Zeit und Ort: 7. -11. April 2025, Lissabon

Kosten: 500 - 1.000 Euro je nach Unternehmensgröße zuzgl. Reise- und Übernachtungskosten

Anmeldeschluss: 17. Januar 2025

Sprachkurse

Rendsburg, 2024

Dänisch, Norwegisch und Schwedisch

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Sie ausländische Märkte erschließen oder dort Aufträge abwickeln möchten, helfen wir Ihnen mit Informationen zu

  • Markterschließung (Schwerpunkt Skandinavien)
  • Steuern, Rechnungsstellung, Zollformalitäten
  • Meldepflichten, Sozialversicherung und vielem mehr

Fragen zu den Voraussetzungen des Einsatzes ausländischer Subunternehmer beantworten wir ebenfalls gerne.

  • Online-Auftritt: Übersetzen Sie Ihre Website möglichst in die Landessprache Ihres Ziellandes, sonst ins Englische.
    Tipp: Übersetzerlisten für die skandinavischen Sprachen und Englisch erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung.
     
  • Messen: Informieren Sie sich auf Auslandsmessen über Ihre Kunden. Lassen Sie Ihre Visitenkarten und Flyer übersetzen und kommen Sie am Stand ins persönliche Gespräch. Gerne organisieren wir auch Gemeinschaftsmessestände für norddeutsche Handwerker im Ausland.
    Tipp: Hier finden Sie einen Überblick über weltweite Messen.
     
  • Anzeigen: Schalten Sie Anzeigen in Fachblättern und Internetplattformen.
    Tipp: Die Außenwirtschaftsberatung hat für Sie Marktübersichten und Merkblätter mit vielen Informationen zur Kundenakquise in Skandinavien erstellt, die wir Ihnen gerne zusenden.
  • Zulassung: In Europa ist die Durchführung von Elektroarbeiten zumeist zulassungspflichtig, teilweise auch SHK-Arbeiten oder die Tätigkeit als Generalunternehmer.
    Tipp: Merkblätter für die Elektro-Zulassung in Dänemark, Norwegen und Schweden finden sie auf den einzelnen Länderseiten. Die Außenwirtschaftsberatung unterstützt Sie bei der Zulassungsbeantragung.
     
  • Meldung Mitarbeiter: In allen Ländern Europas müssen Sie Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum ihrer Tätigkeit im Ausland anmelden.
    Tipp: Die Außenwirtschaftsberatung verfügt über Informationen und Ausfüllhilfen für die Meldung Ihrer Mitarbeiter im Ausland. Sprechen Sie uns gerne an.
     
  • Sozialversicherung: Damit Sie und Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland sozialversichert sind, beantragen Sie bei der Krankenkasse/ Rentenversicherungsträger die für bis zu 24 Monate geltende Entsendebescheinigung A1.
    Tipp: Arbeitgeber müssen die Anträge für ihre Mitarbeiter mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder durch eine maschinelle Ausfüllhilfe übermitteln. Dasselbe gilt für Einzelunternehmer.
     
  • Steuern: In vielen Ländern Europas besteht bei Arbeiten mit Grundstücksbezug für gewerbliche Kunden keine steuerliche Registrierungspflicht. Rechnungen können netto gestellt werden (Ausnahmen z. B. Bauleistungen in Luxemburg und Norwegen). Nehmen Sie aber Subunternehmer mit oder arbeiten Sie für Privatkunden, entsteht eine Steuerpflicht im Zielland. Tipp: Montagemerkblätter zu den skandinavischen Ländern finden Sie auf den einzelnen Länderseiten. Merkblätter zu weiteren Ländern können Sie bei uns anfordern.
     

Wer als Unternehmer von Deutschland aus Ware innerhalb der EU an einen Unternehmer
liefert, ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Auf der Rechnung muss neben den
allgemeinen Angaben zusätzlich folgendes genannt werden:

  • Hinweis auf Steuerbefreiung der Lieferung, z.B. „steuerfrei nach § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG“
  • Eigene USt-IdNr.
  • USt-IdNr. des Abnehmers

Außerdem sind eine Zusammenfassende Meldung und eine Gelangensbestätigung erforderlich.

Bei Lieferungen an Privatpersonen in der EU kann bis zu einer Lieferschwelle von 10.000 Euro netto aus europäischen Fernverkäufen die deutsche Umsatzsteuer berechnet werden. Bei einer Warenlieferung mit höherem Wert muss entweder die ausländische Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden oder es ist eine Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) möglich.
Tipp: Bei vielen Fragen zum Auslandsgeschäft kann ein Anruf bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung lohnen. Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Betrieb.